Landgericht München II spricht beide Angeklagten frei. Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafen, Verteidiger plädierten auf Freispruch.
Freispruch für Bahn-Mitarbeiter nach Zugunglück mit fünf Toten

Die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter wurden im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und Dutzenden freigesprochen, so entschied das Landgericht München II.
Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, dass die beiden Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt werden: Der Fahrdienstleiter sollte wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ein Jahr auf Bewährung erhalten, der zuständige Bezirksleiter zwei Jahre. Die Verteidiger der Angeklagten plädierten jeweils auf Freispruch für ihre Mandanten.
Fünf Tote, 70 Verletzte
Fünf Menschen starben und über 70 wurden verletzt, als vor dreieinhalb Jahren der Zug in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste. Der Grund waren marode Schienen. Die Staatsanwaltschaft vermutete, dass die beiden Angeklagten das Unglück hätten verhindern können. Diese Ansicht teilte das Gericht jedoch nicht.
Die Staatsanwältin sah bei dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert haben soll, «wiederholtes und systematisches Versagen» über Jahre hinweg.
Bei dem Fahrdienstleiter sah die Staatsanwaltschaft lediglich ein «Augenblicksversagen» nach jahrelang tadelloser Arbeit. Er hatte am Vortag des Unglücks den Hinweis eines Lokführers über Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle nicht weitergeleitet.
Die beiden Angeklagten zeigten sich im Prozess betroffen und ergriffen über das Unglück. Zu Beginn der Verhandlung äußerten sie sich ausführlich und entschuldigten sich bei den Hinterbliebenen und Betroffenen. Nach den Plädoyers ihrer Anwälte stimmten sie den Ausführungen ihrer Verteidiger jeweils zu. Der Bezirksleiter betonte erneut sein Bedauern über das Unglück und wünschte den Betroffenen viel Kraft.








