Der Sorgerechtsstreit in der Hamburger Unternehmerfamilie Block ist der Hintergrund für den Strafprozess um Kindesentführung. Die Rolle der Kinder als Nebenkläger ist strittig.
Zulassung der Block-Tocher als Nebenklägerin aufgehoben
Im Verfahren um die mutmaßliche Entführung zweier Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block hat das Landgericht Hamburg die Zulassung der Tochter als Nebenklägerin vorerst aufgehoben. Eine Gerichtssprecherin erklärte, dass zunächst geklärt werden müsse, ob die 14-Jährige – die rechtlich von ihrem Vater vertreten wird, da sie minderjährig ist – als Nebenklägerin zugelassen werden kann oder ob ein Interessenkonflikt besteht.
Es könnte also einen Interessenkonflikt geben, da der Vater sowohl als Geschädigter und Nebenkläger im Prozess gegen seine Ex-Frau und Mutter der Kinder auftritt, als auch selbst in einem seit Jahren andauernden Sorgerechtsstreit verwickelt ist.
Die Anklagebehörde beschuldigt den Vater in einem separaten Verfahren der Kindesentziehung, da er die Kinder im Sommer 2021 nach einem Besuch bei ihm in Dänemark nicht zur Mutter zurückgebracht hatte.
Auch dänisches Recht könnte greifen
Die Gerichtssprecherin sagte, dass die Frage, ob die Kinder als Nebenkläger zugelassen werden können, auch mit der dänischen Seite geklärt werden müsse. Da die Kinder bei ihrem Vater in Dänemark leben, müsse gegebenenfalls auch das dortige Familienrecht berücksichtigt werden.
Die Mutter des Sohnes hatte unter anderem Beschwerde gegen dessen Zulassung als Nebenkläger eingelegt. Da das Landgericht ihrer Beschwerde nicht stattgegeben hatte, ging sie vor das Oberlandesgericht, das die Zulassung in einer Eilentscheidung aufgehoben hatte.
Gericht will am Freitag nächster Woche weiterverhandeln
Das Landgericht entsprach der Beschwerde, die am Dienstag während der Verhandlung erhoben wurde, mit seiner Entscheidung vom Mittwochabend im Fall der Tochter.
Die Vorsitzende Richterin hat am letzten Verhandlungstag die ursprünglich geplanten Verhandlungstermine am Freitag und kommenden Dienstag für die Klärung der rechtlichen Fragen aufgehoben. Der Prozess wird gemäß den bisherigen Planungen des Gerichts am Freitag kommender Woche fortgesetzt.
In der Verhandlung am vergangenen Dienstag haben mehrere Verteidiger auch die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Die Entscheidung darüber wird voraussichtlich am kommenden Freitag bekannt gegeben.
Block weist Anschuldigungen zurück
Christina Block wird beschuldigt, die Entführung der beiden Kinder aus der Obhut ihres Vaters angeordnet zu haben. Laut Anklage wurden sie in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam ihrem Vater weggenommen und nach Deutschland gebracht.
Block und ihr Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling, sowie die anderen fünf Beschuldigten in dem Verfahren weisen die Anschuldigung der Beihilfe zurück.
Die Vorsitzende Richterin hat am Dienstag die nächsten Verhandlungstermine aufgehoben, da die Zulassung des Sohnes als Nebenkläger unklar war. Der Prozess wird nun am 25. Juni fortgesetzt.