Zwei Männer fahren laut Anklage im Sommer 2024 ein illegales Straßenrennen in Hamburg. Ein Junge stirbt, sein Zwillingsbruder und die Mutter werden schwer verletzt. Nun hat der Prozess begonnen.
Zweijähriger tot – Prozess um illegales Autorennen gestartet

Sieben Monate nach dem Tod eines kleinen Jungen bei einem mutmaßlich illegalen Autorennen in Hamburg hat der Mordprozess gegen zwei junge Männer begonnen. Die beiden Autofahrer im Alter von 23 und 25 Jahren stehen laut Staatsanwaltschaft wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs vor Gericht.
Bei dem Unfall am 26. August im Stadtteil Billstedt wurden sechs Personen verletzt. Der zunächst lebensgefährlich verletzte Zweijährige verstarb kurz darauf im Krankenhaus. Sein Zwillingsbruder und die Mutter erlitten schwere Verletzungen. Mehrere Familienmitglieder sind Nebenkläger in dem Prozess. Die beiden Unfallverursacher sowie eine damals 23-jährige Beifahrerin erlitten leichte Verletzungen.
Es wird behauptet, dass die beiden Deutschen ein illegales Straßenrennen veranstalteten und dabei bereit waren, andere Menschen tödlich zu verletzen. Die Verteidiger des 23-Jährigen bestritten in einer ersten Stellungnahme die Absicht ihres Mandanten, jemanden vorsätzlich zu töten.
Seine Verteidigung betonte, dass die Mutter vor dem Unfall einen Fehler beim Abbiegen gemacht habe und links statt rechts gefahren sei. Gegen die Frau läuft wegen dieser Frage parallel ein Ermittlungsverfahren. Ein Anwalt der Nebenklage, Yalçın Tekinoğlu, erklärte am Rande des Prozesses: «Selbst wenn sie nach rechts gefahren wäre, wäre es zu dem Unfall gekommen.»
Angeklagte fuhren dreimal so schnell wie erlaubt
Laut Staatsanwaltschaft waren die Angeklagten mit ihren Autos auf dem Schiffbeker Weg unterwegs, als der Wagen der Familie auf die Straße einbog. Zuerst stieß er mit dem Heck des Autos des jüngeren Fahrers (damals 22) zusammen. Danach kollidierte der Wagen des damals 24-Jährigen frontal mit der linken Seite des Wagens der Mutter.
Die beiden Fahrzeuge wurden auf die Gegenfahrbahn geschleudert und vollständig zerstört. Auf der Rückbank des Familienwagens saßen die damals zweijährigen Zwillinge in ihren Kindersitzen. Laut Staatsanwaltschaft fuhren die beiden Angeklagten bei dem Rennen mit 178 km/h und 150 km/h – erlaubt war Tempo 50.