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Zwölfjähriger erblindete nach Schuss – Freund vor Gericht

Ein Schuss verletzt einen Jungen im Kreis Rottweil schwer am Kopf. Er erblindet. Nun steht der mutmaßliche Schütze vor Gericht – ein Jugendlicher.

Ein Jugendlicher soll auf seinen Freund geschossen haben. Jetzt steht er vor Gericht. (Archivbild)
Foto: Silas Stein/dpa

Ein Zwölfjähriger verlor sein Augenlicht nach einem Schuss aus der Waffe eines Vierzehnjährigen – jetzt hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Schützen vor dem Landgericht Rottweil begonnen. Der Staatsanwaltschaft zufolge wird dem 14-Jährigen versuchter Mord vorgeworfen. Dem Angeklagten droht somit eine Höchststrafe von zehn Jahren Jugendstrafe. Weitere Einzelheiten zu den Hintergründen und Umständen der Tat wurden aufgrund des Alters des Jugendlichen nicht bekannt gegeben.

Am 15. Dezember soll der Angeklagte seinem Freund in den Kopf geschossen haben. Der Angeklagte soll zwei Pistolen bereitgelegt haben, als sein Freund ihn besuchte. Während sie zusammen im Zimmer des Angeklagten waren, soll er eine Pistole genommen und auf den Schläfenbereich seines Freundes geschossen haben. Obwohl sein Freund überlebte, erblindete er aufgrund der Verletzungen. Der Verdächtige befindet sich in Untersuchungshaft.

Am ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen vorgeladen. Später werden ein rechtsmedizinischer und ein jugendpsychiatrischer Gutachter aussagen. Das Opfer hat sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Es sind insgesamt fünf Verhandlungstermine bis zum 14. Juli geplant.

Verfahren findet nicht öffentlich statt

Das Verfahren wird ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Laut einem Sprecher des Gerichts ist auch die Bekanntgabe des Urteils nicht öffentlich.

Wenn jemand wegen Taten angeklagt wird, die er als Jugendlicher begangen hat, wird die Hauptverhandlung in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Ab dem 14. Geburtstag gelten Jugendliche gemäß dem Jugendstrafrecht, das stark vom Erziehungsgedanken geprägt ist. Daher hat der Schutz des Angeklagten Vorrang vor dem Interesse der Öffentlichkeit.

dpa