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Tatort: Ad Acta – Mordfall und Schweigepflicht

Die Ermittler stoßen auf Widerstand, als der Stiefvater des Opfers nicht kooperieren will. Seine Verbindung zu kriminellen Machenschaften und einer korrupten Richterin verkompliziert den Fall.

Gibt bei seiner Vernehmung keinerlei Informationen preis: Star-Anwalt Rainer Benzinger (August Zirner)
Foto: SWR/Christian Koch

Im “Tatort: Ad Acta” müssen die Ermittler Franziska Tobler (Eva Löbau, 52) und Friedemann Berg (Hans-Jochen Wagner, 55) den Mord an einem jungen Anwalt aufklären. Alles weist darauf hin, dass das Verbrechen mit einem Fall der Kanzlei seines Stiefvaters Rainer Benzinger (August Zirner, 68) zusammenhängt, in dem der Tote arbeitete. Dennoch verweigert der Senior beharrlich die Zusammenarbeit mit den Freiburger Ermittlern und beruft sich konsequent auf seine gesetzlich vorgeschriebene Schweigepflicht. Mit gutem Grund: Schließlich ist er selbst in kriminelle Machenschaften verwickelt und arbeitet mit einer korrupten Richterin zusammen.

Wie lauten die Bestimmungen zur Schweigepflicht genau und welche Ausnahmen bestehen von dieser Regel?

Gesetzlich vorgeschriebenes Stillschweigen

Die sogenannte Schweigepflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung, die bestimmte Berufsgruppen dazu verpflichtet, über vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut werden, Stillschweigen zu bewahren. Zu diesen Berufsgruppen gehören unter anderem Ärzte, Psychotherapeuten, Steuerberater und auch Rechtsanwälte.

Diese Schweigepflicht ergibt sich unter anderem aus dem im Grundgesetz verankerten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt sicher, dass Rechtsanwälte ohne staatliche Einflüsse ihren Beruf ausüben können und ihre uneingeschränkte Treuepflicht gegenüber ihren Mandanten gewahrt bleibt. Eine Verletzung des Anwaltsgeheimnisses wird daher im Strafgesetzbuch mit hohen Strafen geahndet.

Anzeigepflicht für geplante Straftaten

Ausnahmen von der Schweigepflicht ergeben sich unter anderem aus § 138 StGB, der eine Anzeigepflicht für geplante Straftaten eines Mandanten vorsieht. Erfährt der Anwalt, dass dieser schwere Straftaten wie Mord, Raub, Kindesmisshandlung, terroristische Anschläge oder Geldwäsche plant, muss er dies den Polizeibehörden melden. In diesen Fällen hat die öffentliche Sicherheit Vorrang vor der beruflichen Schweigepflicht.

Weitere Ausnahmen treten auf, wenn der Anwalt selbst von Straftaten oder deren Androhung durch seinen Mandanten betroffen ist, wie beispielsweise Körperverletzung, Betrug und Nötigung. In solchen Situationen kann der Anwalt von seiner Schweigepflicht befreit werden, um sich und seine Familie zu schützen.

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