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10000 Euro Mietzuschuss vom Staat – aber nicht für alle!

Der Staat öffnet sein Portemonnaie. Doch längst nicht für alle seiner Bürger. Der großzügige Zuschuss zur Miete wird letztendlich von den Steuerzahlern finanziert.

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Foto: NF24 / Canva

Mietzuschuss in Höhe von 10.000 Euro vom Staat. Das klingt erstmal nach einer schnellen und unkomplizierten Lösung für die von der Krise geplagten deutschen Bürger. Die Lebenshaltungskosten in Deutschland steigen immer weiter an. Die Inflation ist in vollem Gange. Nun will die Regierung eingreifen und punktuell finanzielle Hilfe leisten.

Grund: Die stark steigenden Kosten fürs Wohnen (Mieten etc.). Bis zu 10.000 Euro Mietzuschuss pro Person sollen drin sein. Doch längst nicht alle werden vom dem Geldregen profitieren können. Denn den aktuellen Zuschuss zur Miete gibt es leider nicht für alle Bürger.

Normalerweise erhalten vor allem einkommensschwache Haushalte Wohngeld oder einen Mietzuschuss. Einen Anspruch auf das reguläre Wohngeld haben alle Menschen, in einem Anstellungsverhältnis, welche in ihrem Job nicht genug Geld verdienen, um mit ihrem Einkommen den Lebensunterhalt allein zu bestreiten. Doch den neuen Mega-Miet-Zuschuss erhalten bedauerlicherweise nur eine kleine Anzahl der Deutschen. Finanziert wird das Wohngeld für Besserverdiener auf Kosten der Steuerzahler.

Zuschüsse zur Miete für Beamte – Wohngeld für Staatsdiener

Vorgezogene Weihnachten, viele Beamte mit Kindern in Deutschland erhalten eine üppige Nachzahlung. Der Mietzuschuss sollen den 1,7 Millionen deutschen Staatsdienern zugutekommen. Das heißt: Lehrer, Justizbeamte, Richter, Polizisten, etc. sollen Entlastungszahlungen bekommen. Jedoch unterscheidet sich die Höhe der Zahlungen in den verschiedenen Bundesländern.

Bis zu 10000 Euro mehr für Beamte wegen gestiegener Mietkosten – Unterschiedliche Regeln pro Bundesland:

Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen: Zum 1. Dezember steigt der sogenannte Familienzuschlag. Für Beamte soll es zusätzlich rückwirkend für drei Jahre Zahlungen geben. Je nach Wohnort und Kinderzahl könnten dann bis zu 7 200 Euro ausgezahlt werden.

NRW:  Rückwirkend für elf Monate sollen Beamte in Nordrhein-Westfalen bis zu 4550 Euro (ein Kind) beziehungsweise 10 170 Euro (zwei Kinder) erhalten. Die Höhe der Zuschläge orientiert sich NRW an der Wohngeldverordnung. Darin wird das Bundesgebiet anhand der ortsüblichen Mieten in sieben Zonen eingestuft. Beamte mit Kindern in teuren Städten wie Köln, Düsseldorf, Münster oder Bonn (Stufe 6) erhalten den größtmöglichen Wohnzuschuss. Da die Nachzahlungen rückwirkend schon ab Januar 2022 gelten, fällt die Gesamt-Summe so hoch aus. Für jeden Monat gibt es 1/11 der Summe mehr auf das bestehende Grundgehalt. Beamte mit Kindern erhalten die Zuschläge zusätzlich zum Kindergeld. Dabei ist es nicht relevant, ob die Beamten zur Miete wohnen oder im bereits vollständig abbezahlten Eigenheim.

Berlin: Zum 1. Dezember werden die Bezüge erhöht. Jedoch gehen Beamte hier leer aus. Auf Rückwirkung und Nachzahlungen wird hier verzichtet.

Bayern: Höhe und Datum der Zahlungen an Beamte werden weiterhin im Kabinett diskutiert.

Hessen: Der Aufschlag soll zum 1. April ausgezahlt werden. Genaueres ist noch nicht bekannt.

Alle anderen Bundesländer wollen nachziehen, wobei noch nichts Konkretes feststeht. Bisher gibt es noch keine Entscheidung in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Was steckt hinter dem neuen Mietzuschuss für Gutverdiener?

Grund der plötzlichen Beamten-Zahlungen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Demnach sind die Länder dazu verpflichtet, laut Alimentationsprinzip die steigenden Wohnkosten der Beamten in der Entlohnung fair zu berücksichtigen. Das sei die letzten Jahre nicht geschehen. Erst jetzt wird das Urteil umgesetzt und das bedeutet unter anderem hohe Zahlungen an Staatsdiener.

Bund der Steuerzahler ist empört!

Finanzielle Unterstützung für Menschen, die eigentlich nicht auf Wohngeld oder einen Mietzuschuss angewiesen sind. Dass nicht alle diese Entscheidung gut finden, ist verständlich. Schließlich handelt es sich um Geld der Steuerzahler in Deutschland. Besonders hart kritisiert der Bund der Steuerzahler die Höhe der Staatszahlungen: „Die Erhöhung ist nicht nachvollziehbar. Der Eindruck entsteht, dass Lohn-Entscheidungen besonders positiv ausfallen, wenn die Entscheider selbst davon betroffen sind“, so Markus Berkenkopf vom Bund der Steuerzahler.

Laut Prof. Thorsten Schmidt (50, Uni Potsdam) sei die Nachzahlung „juristisch nicht geboten“. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde den Ländern Gestaltungsspielraum, jedoch aber keinen Freibrief geben.

YY
Quellen: bild.de, focus.de