«Rauchen ist tödlich»: So eine Warnung steht auf Zigarettenpackungen. Aber wie stark muss auf Zigarettenautomaten gewarnt werden? Darüber streiten ein Nichtraucherverein und eine Automatenfirma.
Abschreckung? Initiative will Zigarettenautomaten verändern

Eine Nichtraucher-Initiative versucht gerichtlich zu erreichen, dass Warnhinweise zum Rauchen an Tabakautomaten prominenter platziert werden. Laut Verein Pro Rauchfrei sind die bisherigen Hinweise an den Automaten unzureichend. Die Hinweise müssten entweder auf jeder Auswahltaste angebracht werden oder die Tasten sollten optisch neutral gestaltet sein, also ohne Markenzeichen oder Markenfarbe, erklärte der Vorstand des Vereins Pro Rauchfrei, Stephan Weinberger, gegenüber der dpa.
«Warnhinweise sind wichtig, damit sie potenzielle Einsteiger vom Rauchen abhalten und die Automaten keine Attraktivität ausstrahlen», sagte Weinberger vor einer Gerichtsverhandlung am Dienstag in Düsseldorf. Noch immer befänden sich Sätze wie «Rauchen ist tödlich» eher beiläufig am Rand von Automaten, wo sie den Kaufimpuls nicht hemmten. Das sei aber gesetzlich vorgeschrieben.
Rund 85.000 Zigarettenautomaten
Die tobaccoland Automatengesellschaft mbH & Co. KG hat ihren Hauptsitz in Mönchengladbach und betreibt bundesweit rund 85.000 Zigarettenautomaten. Die Klage des Vereins vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (Aktenzeichen I-20 UKl 2/24) richtet sich gegen das Unternehmen. Laut Gericht argumentiert die Firma, dass die Automaten rechtskonform gestaltet seien und Warnhinweise kaum noch lesbar wären, wenn sie auf Auswahltasten angebracht wären. Eine Anfrage des Unternehmens blieb zunächst unbeantwortet. Zudem weist das Unternehmen darauf hin, dass eine Umrüstung der Geräte sehr kostenintensiv wäre.
Laut Branchenangaben werden in Deutschland etwa 6 Prozent der Zigaretten über Automaten verkauft. Die Packungen enthalten Warnhinweise und Schockfotos, doch Kritiker sind der Meinung, dass dies nicht ausreicht, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Denn die Schockbilder auf den Packungen sind in Automaten normalerweise nicht sichtbar.
Seit Jahren Streit um Warnung auf Automaten
Seit Jahren gibt es Streit darüber, wie deutlich die Warnung vor den Gesundheitsgefahren auch auf dem Äußeren eines Automaten angebracht werden muss. Im Jahr 2017 reichte Pro Rauchfrei eine Klage ein. Nach dem Gang durch die Instanzen stärkte der Bundesgerichtshof dem Nichtraucherverein im Oktober 2023 den Rücken.
«Trotz des Karlsruher Urteils haben Automatenbetreiber nicht eingelenkt, daher verlangen wir nun mittels einstweiliger Verfügung, die vorgegebene Umsetzung zu erreichen», sagte Vereinsvorstand Weinberger. Es reicht nach seiner Auffassung auch nicht aus, dass auf digitalen Automaten der Warnhinweis erst nach dem Drücken eines Tastaturfeldes erscheint. «Der Kaufimpuls wird dadurch nicht gehemmt – aber genau das müsste der Gesetzgebung zufolge geschehen.»
Das Gericht plant, heute eine Einschätzung zum Sachverhalt abzugeben, das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.








