Wohnraum in Spanien ist knapp, und die Mieten steigen stark. Das Land tritt nun bei Kurzzeitvermietungen auf die Bremse. Das könnte auch Urlauber aus Deutschland betreffen.
Airbnb muss 65.000 Anzeigen für Wohnungen in Spanien löschen
Spanien hat veranlasst, dass über 65.000 Airbnb-Anzeigen für die Vermietung von Ferienwohnungen gelöscht werden. In den letzten Monaten wurden insgesamt drei Anweisungen an die Airbnb-Europazentrale in Irland geschickt, um diese als illegal eingestuften Anzeigen zu entfernen, gab das Ministerium für Verbraucherschutz in Madrid auf Anfrage bekannt. Dies könnte es auch deutschen Urlaubern erschweren, eine preiswerte Ferienunterkunft zu finden.
Die spanischen Behörden bemühen sich seit langem, die Vermietung von Ferienwohnungen einzuschränken, da der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist. Insbesondere in Ballungsräumen und touristischen Hotspots übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum bei weitem das Angebot, was zu stark steigenden Mieten führt.
Es gibt regelmäßig Demonstrationen für erschwingliche Mieten, wie zuletzt Anfang April landesweit. Insgesamt wird die Anzahl der Airbnb-Wohnungen in Spanien auf über 400.000 geschätzt.
Wie die Behörden argumentieren
Das Ministerium betonte, dass die Airbnb-Anzeigen, die gelöscht werden sollen, gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würden. Nur ganze Wohnungen und nicht einzelne Zimmerangebote in der Wohnung des Vermieters seien betroffen.
Viele Anzeigen weisen keine Lizenznummer oder Registrierung bei den Behörden auf. In den meisten spanischen Regionen muss eine Ferienwohnung jedoch vor der Vermietung bei einer staatlichen Stelle registriert werden.
In manchen Fällen wird nicht angegeben, ob es sich bei dem Vermieter um eine Privatperson oder einen gewerblichen Anbieter handelt. Dies beeinflusst unter anderem, ob der Mieter Verbraucherschutz in Anspruch nehmen kann. Zusätzlich gibt es Anzeigen mit Lizenznummern, die nicht mit den von den zuständigen Behörden vergebenen Nummern übereinstimmen.
Airbnb hat vorläufigen Rechtsschutz gegen eine der Löschanweisungen beantragt, die 5.800 Anzeigen betraf. Das Oberverwaltungsgericht in Madrid hat diesen Antrag jedoch abgelehnt. Das Verbraucherschutzministerium betonte nun, dass es erwartet, dass Airbnb die Anweisungen befolgt. Airbnb hat zunächst nicht auf eine Anfrage geantwortet.