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Prozess gegen ehemalige Alno-Vorstände beginnt in Stuttgart

Angeklagte müssen sich wegen Insolvenzverschleppung und Untreue verantworten. Verfahrenstermine bis Anfang September festgelegt.

Die juristische Aufarbeitung der Insolvenz der Alno AG erfolgt vor der großen Wirtschaftskammer des Landgerichts Stuttgart. (Archivbild)
Foto: Felix Kästle/dpa

Die Insolvenz von Alno, einem Küchenhersteller, hat einst bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Ab Montag müssen sich zwei ehemalige Vorstandsmitglieder vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und Untreue verantworten. Ein dritter Angeklagter wird der Beihilfe zur Untreue beschuldigt.

Das einstige Traditionsunternehmen Alno mit Sitz in Pfullendorf und seinen Tochterfirmen meldete im Sommer 2017 Insolvenz an. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch nach ihren Ermittlungen davon aus, dass das Unternehmen bereits zuvor zahlungsunfähig war.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens übernahm ein Investor dann wesentliche Teile von Alno. Die Küchenproduktion wurde für eine Weile fortgesetzt. Jedoch geriet auch dieses Unternehmen schließlich in die Insolvenz.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich neun Personen angeklagt. Sechs von ihnen wurden inzwischen freigesprochen. Für den Prozess gegen die verbleibenden drei Angeklagten hat die Wirtschaftsstrafkammer vorerst Termine bis Anfang September festgelegt.

Der Rechtsanwalt Martin Hörmann, der als Insolvenzverwalter für die Alno AG tätig ist, gab auf Anfrage bekannt, dass 1268 Gläubiger Forderungen in Höhe von 1,68 Milliarden Euro angemeldet hatten. Etwa 200 Millionen Euro wurden als berechtigt anerkannt. Im vierten Quartal 2024 erfolgte eine Vorabausschüttung an alle Gläubiger, deren Insolvenzforderungen in der Insolvenztabelle festgestellt wurden, wobei diese Abschlagszahlung zehn Prozent betrug.

dpa