Betriebe können Ergebnisse verrechnen, um Steuersatz abzumildern. Neue Ökoregelungen sollen Weidehaltung fördern und Tierhaltungslogo ausweiten.
Landwirte profitieren von Steuererleichterungen durch Ampel-Koalition

Die Ampel-Koalition plant, versprochene Entlastungen für Landwirte umzusetzen. Laut einem am Freitag im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf soll die Branche durchschnittlich 50 Millionen Euro pro Jahr bei der Einkommensteuer entlastet werden.
Betriebe sollen die Ergebnisse aus guten und schlechten Jahren verrechnen können, um den Effekt zu mildern, dass bei höheren Einkommen ein höherer Steuersatz greift. Die bisher bis 2022 befristete Ermäßigung für die Bauern soll nun bis 2028 verlängert werden.
Position der Landwirte soll gestärkt werden
Die Pläne sind Teil eines Entlastungspakets, das die Koalition nach bundesweiten Bauernprotesten gegen das Aus für Agrardiesel-Vergünstigungen zu Jahresbeginn vereinbart hatte. Ebenso ist der Abbau von Bürokratieauflagen geplant. Außerdem soll die Position der Landwirte in der Kette vom Feld bis zu den Supermarktketten gestärkt werden. Auch dazu wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt. Geplant ist beispielsweise, bestimmte Lieferanten nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft vor unlauteren Geschäftspraktiken zu schützen.
Als Teil des Ampel-Pakets geplant ist auch, die Weidetierhaltung zusätzlich zu fördern, ohne dass es dafür zu Kürzungen bei der Basisprämie aus der EU-Agrarfinanzierung kommt. Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Damit diejenigen Betriebe, die besonders viel für den Erhalt unserer biologischen Vielfalt tun, besser unterstützt werden, führen wir zwei neue Ökoregelungen ein.» Das gelte für alle, egal ob Bio oder konventionell. So solle die Weidehaltung in Milchviehbetrieben neu gefördert werden, wodurch mehr Wiesen dauerhaft erhalten und gepflegt würden.
Tierhaltungslogo ab 2025 für Schweinefleisch in Supermärkten
Die geplante Ausdehnung des staatlichen Tierhaltungslogos soll vorankommen. Es wurde beschlossen, dass die Pflichtkennzeichnung im Jahr 2025 zunächst für Schweinefleisch in Supermärkten eingeführt wird. Als nächster Schritt ist geplant, sie auch auf Gaststätten und Kantinen auszuweiten. Die Fraktionsvizes Matthias Miersch (SPD), Carina Konrad (FDP) und Verlinden haben für September ein Fachgespräch mit Experten aus Landwirtschaft und Gastronomie vereinbart. Im Oktober soll ein Gesetzentwurf im Bundestag vorgelegt werden. Das Logo umfasst fünf Haltungskategorien während der Mast, von gesetzlichem Mindeststandard bis Bio.








