Die Bürokratie in Deutschland raubt Bürgerinnen und Bürgern viel Zeit – auch weil viele Behördengänge nicht digital erledigt werden können. Das soll sich jetzt in einem zweiten Anlauf ändern.
Ampel-Koalition einigt sich auf Onlinezugangsgesetz 2.0

Die Bürger in Deutschland haben das Recht, dass Verwaltungsleistungen des Bundes auch digital zur Verfügung gestellt werden. Dies ist im überarbeiteten Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) vorgesehen, auf das sich die Fraktionen von FDP, Grüne und SPD geeinigt haben. Laut dem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll ab dem Jahr 2028 das Recht auf digitale Verwaltungsleistungen vor dem Verwaltungsgericht eingeklagt werden können.
Der Rechtsanspruch gilt nicht für Leistungen, bei denen eine digitale Bereitstellung «technisch und rechtlich» unmöglich ist oder die kaum genutzt werden. Auch ein Schadenersatz soll nicht eingeklagt werden können. Innerhalb von zwei Jahren soll das Bundesinnenministerium Standards und Schnittstellen für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen festlegen. Vom Bund aus könnten damit auch Impulse für die Digitalisierung der Verwaltung in den Bundesländern und Kommunen ausgehen.
«Dieses Recht stärkt jeden Bürger mit dem Anspruch, Verwaltungsdienstleistungen auch online in Anspruch nehmen zu können, und erhöht somit den Druck zur Umsetzung», sagte der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Maximilian Funke-Kaiser der dpa.
Einfachere Zahlungswege
Um die Akzeptanz des zentralen Bundeskontos (Bund-ID) zu verbessern, wird ein vereinfachtes Log-in eingeführt, das dem Online-Banking ähnelt. Bisher mussten sich die Bürgerinnen und Bürger bei jeder Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis («ePerso») identifizieren. In Zukunft wird dies nur beim ersten Mal erforderlich sein. Danach kann auch eine Bestätigung durch biometrische Merkmale wie FaceID beim iPhone ausreichen.
Am Sicherheitsniveau des Online-Bankings soll sich künftig auch das Verfahren orientieren, wenn jemand die sechsstellige PIN für seinen «ePerso» vergessen haben sollte. Im Rahmen der aktuellen Sparmaßnahmen hatte das Innenministerium beschlossen, keine Rücksetzbriefe mehr zu verschicken, mit denen Nutzer ihre PIN zurücksetzen können. Dem Vernehmen nach will nun die Koalition am Briefversand festhalten. Die Ersatz-PINs sollen aber in einem 85-Cent-Brief verschickt werden, so wie dies auch von Banken praktiziert wird. Bis dem bislang verwendeten Verfahren seien 13 Euro pro Rücksetzbrief aufgelaufen.
Vereinfacht werden soll auch das Bezahlen, wenn Bürgerinnen und Bürger auf dem Amt Gebühren entrichten müssen. Die Behörden sollen mehrere übliche Zahlungswege anbieten, die «möglichst barrierefrei und hinreichend sicher» sind. Dazu gehören dem Vernehmen nach nicht nur Bargeld und die weitverbreitete Girocard, sondern auch Kredit- und Debitkarten, PayPal und andere digitale Zahlverfahren wie Apple Pay und Google Pay.
Die Koaltion hinkt dem geltenden Recht hinterher
Im Entwurf für das OZG 2.0 wird festgelegt, dass zukünftig hauptsächlich offene Standards und offene Schnittstellen verwendet werden sollen. «Open-Source-Software (soll) vorrangig vor solcher Software eingesetzt werden, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt», heißt es in dem Entwurf. Es ist jedoch unklar, ob damit eine weitere Nutzung von Software-Paketen wie Microsoft Office möglich sein wird, die nicht quelloffen angeboten wird.
Die Ampel-Koalition liegt bei ihren Bemühungen zur Digitalisierung der Verwaltung hinter dem geltenden Recht zurück. Die erste Version des Onlinezugangsgesetzes verpflichtet Behörden bereits seit Ende 2022, genau 581 Behördenservices online verfügbar zu machen. Ende 2023 waren jedoch nur 81 der sogenannten OZG-Leistungen vollständig online nutzbar. Laut einer Untersuchung des Vergleichsportals Verivox waren immerhin 96 weitere behördliche Dienstleistungen teilweise online abrufbar.








