Die Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor in Deutschland ist gesunken. Der Anteil an allen Beschäftigungsverhältnissen verringerte sich von 19 Prozent auf 16 Prozent.
Rückgang im Niedriglohnsektor: Weniger Beschäftigte verdienen unter 13,04 Euro brutto je Stunde

Laut dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden ist die Anzahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor in Deutschland gesunken. Im April 2023 verdienten rund 6,4 Millionen Menschen weniger als 13,04 Euro brutto pro Stunde, was die Niedriglohnschwelle darstellt. Dies entspricht einer Abnahme von 1,1 Millionen im Vergleich zu April 2022.
Der Anteil aller Beschäftigungsverhältnisse sank von 19 Prozent auf 16 Prozent. Laut Angaben ist einer der Gründe dafür der Anstieg des Mindestlohns von 9,82 Euro auf 12,00 Euro zwischen Januar und Oktober 2022.
Im Gastgewerbe war im April 2023 gut die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse (51 Prozent) dem Niedriglohnsektor zuzuordnen. Auch in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (43 Prozent) sowie im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 Prozent) lag der Anteil der Arbeitnehmer, die weniger als 13,04 Euro brutto pro Stunde verdienten, über dem Durchschnitt.
Mehr Frauen arbeiten im Niedriglohnsektor als Männer
Der Niedriglohnsektor war am geringsten in der öffentlichen Verwaltung (4 Prozent), in der Finanz- und Versicherungsbranche (6 Prozent), in der Informations- und Kommunikationsbranche (7 Prozent) sowie im Bereich von Wasser, Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (7 Prozent).
Fast 20 Prozent der Frauen arbeiteten zum Stichtag im Niedriglohnsektor. Bei den Männern war es knapp 13 Prozent. In beiden Fällen sank der Anteil innerhalb eines Jahres. Bei Frauen war der Rückgang mit 23 Prozent etwas stärker als bei Männern mit 16 Prozent.
Alle Beschäftigungsverhältnisse, die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes – 13,04 Euro im April 2023 bzw. 12,50 Euro im April 2022 – verdienen, gehören zum Niedriglohnsektor. Bei der Analyse werden Auszubildende nicht berücksichtigt. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Anfang Januar 12,41 Euro brutto pro Stunde.








