Lange gab es über das Heizungsgesetz Streit – nun können Anträge auf Geld für den Heizungstausch gestellt werden. Der Andrang ist offensichtlich groß.
Anträge auf Heizungsförderung bei KfW ab sofort möglich

„Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, haben ab heute die Möglichkeit, Anträge bei der Förderbank KfW zu stellen. Dies betrifft zunächst ausschließlich Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen.“
Am Morgen kam es bei der Registrierung auf dem KfW-Portal zu Wartezeiten, weil der Andrang offensichtlich groß war. «Vor Ihnen im Warteraum sind: 529 Personen. Der Warteraum wurde angehalten», hieß es auf der Webseite. Die Antragstellung begann um 8.00 Uhr.
Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. So gibt es für den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung wie einer Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent. Dazu können Boni gezahlt werden, wenn das Haus selbst genutzt und eine bestimmte Gehaltsgrenze unterschritten wird. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen.
Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden
Es gab langen Streit über das Heizungsgesetz. Es bleibt gültig, dass funktionierende Heizungen weiterhin betrieben werden können. Auch wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch reparabel ist. Seit dem 1. Januar müssen Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung haben, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Oft handelt es sich dabei um eine Wärmepumpe.
Die Bundesregierung strebt mit der Reform an, den Klimaschutz im Bereich der Gebäudeheizung voranzutreiben und die Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen.








