Wenn iPhone-Nutzer zum ersten Mal eine App öffnen, können sie ihr verbieten, Aktivitäten bei anderen Diensten zu erfassen. Nun könnten Wettbewerbsbedenken die Funktion in europäischen Ländern stoppen.
Apple könnte Anti-Tracking-Abfrage in Deutschland abschaffen

Apple könnte möglicherweise unter Druck von Wettbewerbsbehörden die App-Tracking-Abfrage auf iPhones in Deutschland und anderen europäischen Ländern einstellen. Diese Einstellung ermöglicht es den Nutzern, Apps daran zu hindern, ihr Verhalten zu Werbezwecken über verschiedene Dienste und Websites hinweg zu verfolgen.
Der iPhone-Konzern verweist auf einen kontinuierlichen Gegenwind aus der Tracking-Industrie. «Nun könnten uns Wettbewerbsuntersuchungen in Deutschland, Italien und anderen europäischen Ländern dazu zwingen, diese Funktion zum Nachteil der europäischen Verbraucher zurückzuziehen», kündigte Apple an.
Die Funktion ATT (App Tracking Transparency) fragt Nutzer beim ersten Start einer App, ob sie zustimmen möchten, dass ihre Aktivitäten zu Werbezwecken in Apps und auf Websites anderer Anbieter erfasst werden. Viele lehnen dies ab. Seit der Ankündigung vor etwa fünf Jahren gibt es Kritik aus der Werbebranche und insbesondere stark von dem Facebook-Konzern Meta.
Bedenken beim Bundeskartellamt
Die Anti-App-Tracking-Funktion wird von verschiedenen Wettbewerbsbehörden untersucht. Das Bundeskartellamt in Deutschland hat im Februar vorläufig festgestellt, dass die Gestaltung der Funktion möglicherweise gegen Missbrauchsvorschriften verstößt. Die Behörde wies darauf hin, dass die Anforderungen nur für andere App-Anbieter gelten, nicht jedoch für Apple.
Apple hat betont, dass die eigenen Apps des Unternehmens keine Daten in Apps anderer Anbieter sammeln. Das Bundeskartellamt hat jedoch kritisiert, dass die Regeln den Konzern nicht daran hindern, Daten aus dem App Store, der Apple ID oder verbundenen Geräten zu kombinieren und für Werbezwecke zu verwenden. Es ist unklar, wann das Bundeskartellamt seine endgültige Einschätzung bekanntgeben wird. In Italien wird im Dezember eine Entscheidung der dortigen Wettbewerbshüter zu diesem Thema erwartet.
Die französischen Behörden verhängten im März eine Strafe von 150 Millionen Euro wegen der Implementierung der Funktion. Apple hat dagegen Berufung eingelegt.
Apple konnte Behörden bisher nicht überzeugen
Apple betont, man habe den Wettbewerbsbehörden verschiedene Lösungen vorgeschlagen, habe deren Bedenken damit aber bisher nicht ausräumen können. Man wolle die Funktion weiterhin europäischen Nutzern anbieten. Den Wettbewerbshütern schwebten aber komplexe Abfragen vor, die die Funktion aus Sicht von Apple faktisch aushöhlen würden. «Wir hören nicht auf, die zuständigen Behörden in Deutschland, Italien und Europa aufzufordern, Apple zu erlauben, unseren Nutzern dieses wichtige Datenschutz-Tool auch weiterhin zur Verfügung zu stellen», hieß es in der Stellungnahme des Konzerns.
Die US-Datenschutzorganisation Epic (Electronic Privacy Information Center) unterstützte in der Zwischenzeit Apple. Kartellwächter sollten anerkennen, dass eine Funktion, mit der Nutzer die Kontrolle über ihre Daten behalten können, nicht als wettbewerbsfeindlich angesehen werden sollte, so ein Blogeintrag. Immerhin entscheidet sich die Mehrheit der iPhone-Nutzer gegen eine umfassende Erfassung ihrer Daten.








