Nach einer jahrelangen Kartelluntersuchung in der EU droht Apple eine hohe Strafe. Bevor die Kommission ein mögliches Bußgeld verkündet, bringt sich der Konzern noch einmal in Stellung.
Apple verteidigt sich gegen europäische Kartell-Vorwürfe

Vor einer mit Spannung erwarteten Entscheidung der EU-Kommission über ein hohes Bußgeld gegen Apple hat der iPhone-Konzern jegliche Verstöße gegen europäisches Wettbewerbsrecht zurückgewiesen. Ein Vertreter des Unternehmens wies den Vorwurf zurück, dass Apple den Wettbewerb auf dem digitalen Musikmarkt in irgendeiner Weise beeinträchtigt habe.
Die «Financial Times» hatte jüngst berichtet, Apple stehe vor einer Strafe von rund 500 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Die genaue Höhe wolle die EU-Kommission im März bekannt gegeben.
Vorwurf: Wettbewerb auf Streamingmarkt verzerrt
Im Streit um das Kartell geht es darum, ob Apple als Betreiber des App Stores für das iPhone und iPad den Wettbewerb auf dem Musik-Streamingmarkt verzerrt hat oder nicht. Insbesondere der weltgrößte Streaming-Anbieter Spotify beschwert sich seit Jahren darüber, dass Apple seinen eigenen Dienst Apple Music bevorzugt und es Wettbewerbern verwehrt, den Apple-Nutzern alternative Bestell- und Bezahloptionen für Musik-Abonnements anzubieten.
Die beiden Parteien streiten konkret darüber, ob es verboten werden kann, ein kostenpflichtiges Abonnement über die Spotify-App abzuschließen, wenn Spotify den iPhone-Hersteller nicht am Umsatz beteiligen möchte.
Apple betonte, dass sich das Geschäft von Spotify seit der ersten Beschwerde im Jahr 2013 in Europa außergewöhnlich vorteilhaft entwickelt habe. Mit einem Marktanteil von 59 Prozent seien die Schweden mittlerweile führend – vor Amazon Prime Music mit 18 Prozent und YouTube Music mit neun Prozent. Apple belege mit acht Prozent Marktanteil nur den vierten Platz. Bemerkenswert sei, dass der Anteil von Spotify auf Apple-Smartphones sogar noch höher sei als auf Android-Geräten.
Bußgeld von 500 Millionen Euro?
Der Konzern hat nicht angegeben, wie er reagieren würde, falls die EU-Kommission tatsächlich eine Geldstrafe in Höhe von 500 Millionen Euro verhängen sollte. Apple hat die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, ähnlich wie im Steuerstreit mit der EU. Im Jahr 2016 hatte die EU-Kommission das EU-Mitglied Irland angewiesen, 13 Milliarden Euro Steuern von Apple zurückzufordern.
Vier Jahre später wurde das Urteil vom Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg aufgehoben. Die Kommission konnte nicht nachweisen, dass das Unternehmen in Irland zu wenig Steuern gezahlt und der dortige Fiskus Apple unfaire Vorteile gewährt hatte. Das Steuerverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, da ein Berufungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch aussteht.








