Anwalt wirft beiden Ex-Vorständen kriminelle Machenschaften vor. Haftungsklage gegen Manager soll Millionen für Gläubiger sichern.
Wirecard-Skandal: Braun und Marsalek unter Verdacht

Der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun gerät nun auch in einem Zivilprozess unter Druck: Erstmals kam vom Rechtsbeistand des früheren Wirecard-Aufsichtsrats Stephan Klestil öffentlich der Vorwurf, der seit Sommer 2020 in Untersuchungshaft sitzende Braun sei kriminell: «Wir haben eine ausgeprägte Bande im Vorstand», sagte Klestils Anwalt Stephan Freund bei der mündlichen Verhandlung vor der 5. Zivilkammer des Landgerichts München I.
«Zwei Kriminelle im Vorstand» – gemeint waren Braun und der seit 2020 untergetauchte Vertriebsvorstand Jan Marsalek – hätten sich 35 Millionen unter den Nagel gerissen, sagte der Jurist zu Geldflüssen in den Monaten vor dem Kollaps des Konzerns im Sommer 2020, die auch Teil der Anklage im parallel laufenden Wirecard-Strafprozess sind. Braun selbst war nicht anwesend. Seine Anwälte betonten, der frühere Unternehmenschef habe im Vorstand ordnungsgemäß gehandelt.
Insolvenzverwalter will Braun & Co persönlich haftbar machen
Im Münchner Justizpalast wurde die Haftungsklage des Insolvenzverwalters Michael Jaffé gegen Braun, seine ehemaligen Vorstandskollegen, Klestil und den verstorbenen früheren Wirecard-Aufsichtsratsvorsitzenden Wulf Mathias verhandelt. Jaffé strebt an, die Manager persönlich für die enormen Verluste haftbar zu machen und so viele Millionen wie möglich für die Gläubiger zu retten.
Der Insolvenzverwalter, der seit Sommer 2020 mit der Sicherung der Wirecard-Vermögenswerte beschäftigt ist, wirft Klestil ebenfalls vor, seine Pflichten verletzt zu haben. Der Unternehmer, der wie Braun aus Österreich stammt, hatte bei seiner Zeugenaussage im Strafprozess vor wenigen Wochen noch viel zurückhaltender formuliert als sein Anwalt jetzt.
Darlehen an OCAP: Richter spricht von «Warnzeichen»
Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek hat nicht offenbart, ob die Kammer Jaffés Haftungsklage ganz oder teilweise stattgeben wird – jedoch unterstrich er, dass für Aufsichtsräte andere Maßstäbe gelten als für Vorstände. Krenek plant, am 5. September eine Entscheidung zu verkünden, aber dies muss in einem Zivilverfahren noch nicht das endgültige Urteil sein.
In dem Verfahren geht es um 140 verlorene Millionen aus Darlehen an ein Partnerunternehmen namens OCAP, die der Wirecard-Vorstand gewährt und der Aufsichtsrat abgesegnet hatte. Da sogar die hauseigene Wirecard-Bank wegen fehlender Sicherheiten gravierende Bedenken äußerte, hätten Vorstände und Aufsichtsräte nicht zustimmen dürfen – so die Argumentation des Insolvenzverwalters. Auch Richter Krenek sprach von «Warnzeichen», die erkennbar gewesen seien. Die Anwälte der beklagen Wirecard-Manager hingegen argumentierten, dass nach damaligem Sachstand OCAP eine seriöse Firma gewesen sei und von Wirtschaftsprüfern keine Einwände gekommen seien.
Manager-Haftpflicht zahlt nicht für kriminelle Kunden
Es ist unklar, ob es Jaffé letztendlich gelingen wird, zusätzliche Millionen für die Gläubiger zu sichern, selbst wenn der Insolvenzverwalter den Prozess gewinnen sollte. Bei Wirecard waren Vorstände und Aufsichtsräte durch Manager-Haftpflichtversicherungen abgesichert. Im Falle eines Falles wären es zunächst diese Versicherer, die einspringen müssten. Allerdings zahlen Versicherungen nicht für kriminelle Kunden, da Verbrechen nicht versicherbar sind. Falls Braun oder andere beschuldigte Wirecard-Vorstände eines Tages rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt werden sollten, würden Versicherer daher Zahlungen verweigern.
Die Manager-Haftpflicht – im Fachjargon «D&O» (directors and officers) genannt, ist für viele Versicherer ohnehin ein schwieriges Geschäft, ganz unabhängig von Wirecard. «Die Haftungsrisiken für Aufsichtsräte haben in den vergangenen Jahren zugenommen, und ich rechne damit, dass sich der Trend zu einer vermehrten Inanspruchnahme in den kommenden Jahren fortsetzen wird, sagte Thomas Dömmecke, Rechtsanwalt und Haftungsexperte bei Schultze & Braun, einer Kanzlei für Insolvenzverwaltung und Insolvenzrecht.
Das Thema Haftung habe für Aufsichtsräte eine besondere Bedeutung, «da sie wie auch Vorstände persönlich, also mit ihrem eigenen Vermögen haften, wenn sie ihre Pflichten schuldhaft verletzen», sagte der Jurist. Unternehmen schlössen daher häufig D&O-Versicherungen zugunsten von Aufsichtsräten und Vorständen ab. «Dieser Umstand macht es wiederum für Insolvenzverwalter besonders attraktiv, Haftungsansprüche gegen Aufsichtsräte und Vorstände durchzusetzen.» Denn dabei gehe es in der Regel um hohe Schadenssummen – «und die Versicherer sind daher mitunter die einzige Partei, die diese überhaupt bezahlen könnte».








