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Automaten gelten erstmals als Postfilialen

Briefmarken kaufen, ein Paket aufgeben – und noch mit dem Verkäufer plaudern? In neun Postfilialen in Deutschland ist das nicht möglich, denn: Einen Menschen als Bedienung gibt es dort nicht mehr.

Eine Poststation in Osterwedding in Sachsen-Anhalt - solche Automaten gelten mancherorts in Deutschland künftig als Postfilialen. (Archivbild)
Foto: Heiko Rebsch/dpa

Erstmals wurden in Deutschland Automaten als offizielle Postfilialen anerkannt. Die Bundesnetzagentur hat neun Zulassungen für automatisierte Stationen anstelle von Universaldienstfilialen erteilt, wie aus einem Schreiben an ihren Beirat hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Es sind sogenannte Poststationen, an denen Pakete abgegeben und abgeholt sowie Briefmarken gekauft und Briefe eingeworfen werden können. Auch eine Videoberatung ist möglich. Obwohl solche Automaten schon seit einigen Jahren existieren, wurden sie bisher nicht als Filialen anerkannt – daher trugen sie nicht zur Erfüllung der Filialnetzpflicht der Post bei. Das ändert sich nun.

Es handelt sich um zwei Standorte in NRW (Dortmund und Siegen), zwei in Bayern (Hummeltal und Egling), zwei in Baden-Württemberg (Steinhausen an der Rottum und Ebersbach an der Fils), einen in Hessen (Aßlar), einen in Niedersachsen (Georgsmarienhütte) und einen in Sachsen-Anhalt (Muldestausee).

Die Post muss in Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern eine Filiale haben. Darüber hinaus darf die Filiale in zusammenhängend bebauten Wohngebieten nicht weiter als zwei Kilometer entfernt sein. Diese Anforderungen erfüllt die Post schon seit Jahren nicht, im Juli 2024 gab es in Deutschland 141 unbesetzte Pflichtstandorte – dort hätte eine Filiale sein sollen, war es jedoch nicht.

Der Grund dafür war hauptsächlich der Strukturwandel: In ländlichen Gebieten, kleinen Städten und am Stadtrand schließen immer mehr Kioske, Supermärkte und andere Geschäfte, die auch einen Post-Schalter betreiben könnten – diese Einzelhändler gelten dann als Postfilialen.

Strukturwandel ist ein Problem für die Post

Nachdem der letzte Laden in einem Dorf geschlossen hatte, hatte die Post Schwierigkeiten, einen Ersatz zu finden. Manchmal musste sie dann einen Container aufstellen, der zwar nur eingeschränkte Öffnungszeiten hatte, aber den Anforderungen des alten Postgesetzes entsprach. Mit der Novelle des Postgesetzes im letzten Jahr wurden die Anforderungen gelockert – die Filialnetzpflicht blieb bestehen, aber seitdem können bestimmte Automaten auf diese Pflicht angerechnet werden.

Die Post benötigt die Zustimmung der Bundesnetzagentur und die Einbeziehung von Kommunalvertretern, um zu verhindern, dass Filialen im großen Stil geschlossen werden und die Attraktivität von Dörfern und Kleinstädten darunter leidet. Die Regulierungsbehörde hat in neun Fällen grünes Licht gegeben und wird weitere Anträge für andere Standorte schrittweise prüfen.

Ein Sprecher der Post begrüßte die Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. «Die Poststation ist eine kundenfreundliche Automatenlösung, die rund um die Uhr verfügbar ist und unseren Kundinnen und Kunden die wichtigsten Brief- und Paketservices anbietet.»

dpa