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Bafin rät Sparern: Ansprüche bei Prämiensparverträgen prüfen

Zinsen plus Prämie über Jahre – das lockte Bankkunden. Wegen einseitiger Vertragsklauseln steht Sparern manchmal nachträglich Geld zu. Die Finanzaufsicht fordert Verbraucher auf, Ansprüche zu prüfen.

Prämiensparer hoffen auf Nachzahlungen.
Foto: Daniel Karmann/dpa

Die Finanzaufsicht Bafin rät Besitzern von Prämiensparverträgen, dringend mögliche Nachzahlungsansprüche zu prüfen. «Insbesondere Inhaberinnen und Inhaber älterer Prämiensparverträge könnten Anspruch auf Nachzahlungen haben», erklärte die Behörde mit Verweis auf einen Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang Juli. 

Bei Prämiensparverträgen erhalten Sparer zusätzlich zum variablen Zins eine Prämie, die meist nach Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Je länger regelmäßige Sparbeiträge eingehen, umso höher fällt die Prämie aus. Solche Sparverträge wurden in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre vertrieben – vor allem von Sparkassen («Vorsorgesparen», «Vermögensplan»), aber auch von Volks- und Raiffeisenbanken («Bonusplan», «VRZukunft»).

Langer Streit um Zinsklauseln

Seit langem sind Prämiensparverträge umstritten. Denn viele enthalten Klauseln, die es den Banken ermöglichen, die vereinbarte Verzinsung einseitig und uneingeschränkt zu ändern. Der BGH erklärte solche Klauseln bereits im Jahr 2004 für unwirksam.

Es war jedoch lange Zeit nicht höchstrichterlich geklärt, wie die Zinsen für diese Produkte zu berechnen sind. Im Juli bestätigte der BGH erstmals einen Referenzzins für die Nachberechnung der Zinsen. Demnach kann die Umlaufrendite börsennotierter Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 8 bis 15 Jahren als mögliche Grundlage dienen.

Betroffene sollten zeitnah ihre Verträge überprüfen und sich bei ihrer Bank die Vertragsgestaltung erklären lassen, empfiehlt Christian Bock, Abteilungsleiter Verbraucherschutz bei der Bafin. Selbst Verbraucher, deren Verträge bereits gekündigt wurden, könnten unter Umständen Anspruch auf Zinsnachzahlungen haben. Hier gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte können bei der Überprüfung von Ansprüchen behilflich sein.

Prämiensparverträge früher weit verbreitet

Im Jahr 2021 gab es noch rund 1,1 Millionen Prämiensparverträge in Deutschland. Es ist anzunehmen, dass die Zahl seitdem deutlich gesunken ist, da Banken teilweise ganze Vertragsjahrgänge gekündigt haben. Bei bestehenden Verträgen werden Zinsnachzahlungen nicht automatisch geleistet. Verbraucherzentralen üben seit Jahren mit Musterfeststellungsklagen Druck aus.

[Prämiensparverträge: Bafin rät zur Überprüfung von Nachzahlungsansprüchen],Besitzer älterer Verträge könnten Anspruch auf Zinsnachzahlungen haben. Verträge prüfen und mögliche Ansprüche klären lassen, empfiehlt die Bafin.

dpa