Steigende Trassenpreise belasten die Eisenbahnunternehmen in Deutschland. Gebrauch werde die Unterstützung der Politik, fordert Bahnchef Richard Lutz – sonst müsse die Bahn reagieren
Bahnchef: Hohe Schienenmaut bedroht Angebot im Fernverkehr

Richard Lutz, der Chef der Deutschen Bahn, betont die dringende Notwendigkeit, dass die stark gestiegenen Trassenpreise für Eisenbahnunternehmen angegangen werden müssen. Ohne eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung seitens der Politik droht eine Reduzierung des Angebots im Fernverkehr des bundeseigenen Konzerns, so Lutz gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Lutz: Werden Angebot überprüfen und anpassen müssen
Die Trassenpreise sind eine Art Maut, die Unternehmen für die Nutzung der Schiene an die Bahn-Infrastruktur-Tochter DB InfraGo zahlen müssen. Dies betrifft auch die Fern-, Regional- und Güterverkehrssparten des bundeseigenen Konzerns. Die Einnahmen sollen unter anderem für die Wartung des Netzes verwendet werden.
«Wenn die diesjährige Trassenpreisförderung und die spätere Reform des Trassenpreissystems nicht in ausreichendem Maße erfolgt, dann muss der Fernverkehr aus seiner unternehmerischen Verantwortung heraus sein Angebot auf wirtschaftliche Tragfähigkeit überprüfen und gegebenenfalls anpassen», sagte Lutz. «Das könnte dem politischen Ziel der Verkehrsverlagerung auf die klimafreundliche Schiene zuwiderlaufen.»
Im Güterverkehr liege der Förderbedarf für alle Unternehmen in diesem Jahr bei rund 350 Millionen Euro. «Im Moment steht im Haushalt ein Betrag von 275 Millionen. Im Fernverkehr ist die Lücke etwas größer», betonte Lutz. «Strukturell braucht es eine Reform des Trassenpreissystems. So steht es auch im Koalitionsvertrag.»
Steigerungen von mehr als 20 Prozent angemeldet
Auch Martin Burkert, der Chef der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und Vizevorsitzende des Bahn-Aufsichtsrats, hat vor steigenden Trassenpreisen gewarnt. «Der Bundestag muss den Preishammer stoppen. Bei den Haushaltsberatungen müssen die Abgeordneten die Schienenmaut durch gezielte Förderung abmildern. Sonst drohen den Bahnkunden schon in diesem Jahr historische Preissteigerungen von deutlich mehr als 10 Prozent», sagte er der «Bild»-Zeitung. Burkert warnte zudem, dass Fernverkehrsverbindungen auch auf vielbefahrenen Strecken deutlich ausgedünnt werden könnten.
Die InfraGo berechnet die Trassenpreise, die von der Bundesnetzagentur genehmigt werden müssen. Derzeit läuft das Genehmigungsverfahren für 2026. Es wird eine Steigerung von 23,5 Prozent für den Regionalverkehr diskutiert. Die Preise für den Fernverkehr könnten um 10,1 Prozent steigen. Im Güterverkehr ist eine Erhöhung um 14,8 Prozent geplant.
Die Preise sind unter anderem auch deshalb so stark gestiegen, weil der Bund die Bahn mit zusätzlichen Milliarden an Eigenkapital ausgestattet hat. Auf dieses Kapital muss die Bahn Zinsen zahlen, die über die Trassenpreise finanziert werden. Je mehr Eigenkapital, desto mehr Zinsen, desto höher die Trassenpreise.
Die alte Bundesregierung hat bereits angekündigt, dass sie neben einer Reform des Trassenpreissystems auch kurzfristige finanzielle Unterstützung für die Bahnunternehmen bereitstellen wird. Neben einer Erhöhung der Trassenpreisförderung wird auch eine Begrenzung der Eigenkapitalverzinsung diskutiert.
Laufendes Verfahren vor dem EuGH
Es wird voraussichtlich noch einige Monate dauern, bis die Bundesnetzagentur über die Preise für das kommende Jahr entscheidet. Die Behörde wartet derzeit auf ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, das klären soll, ob die Begrenzung der Trassenpreiserhöhungen für den Regionalverkehr rechtens ist oder nicht.
«Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bleibt zu hoffen, dass im parlamentarischen Verfahren zum Haushalt noch Wege gefunden werden, die noch bestehenden Finanzierungslücken zu schließen», betonte Lutz. «Aber wenn die politischen Rahmenbedingungen es nicht hergeben, müssen sich alle Unternehmen in den marktwirtschaftlich und wettbewerblich organisierten Verkehrsmärkten auf jene Angebote beschränken, die eigenwirtschaftlich darstellbar sind.» Das gelte für die Unternehmen der Deutschen Bahn ebenso wie für die Wettbewerber.