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Bankkunden sollen mehr Rechte beim Dispo bekommen

Bei Online-Käufen gibt es oft die Möglichkeit, erst später zu zahlen. Damit das nicht auf direktem Weg in die Schuldenfalle führt, sollen hier künftig neue Vorschriften gelten.

Die Frage einer Deckelung von Dispo-Zinsen wird in dem Entwurf nicht thematisiert. (Symbolbild)
Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

In Zukunft soll jemand, der sein Konto übermäßig überzieht, besser vor einer Zwangsvollstreckung geschützt werden. Dies ist in einem am Montag veröffentlichten Entwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vorgesehen. Demnach soll die Bank den Dispositionskredit nicht mehr sofort kündigen können, sondern mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten. Bevor der Kreditgeber mit der Zwangsvollstreckung beginnt, muss er außerdem anbieten, den in Anspruch genommenen Betrag in zwölf gleichen Monatsraten zu dem vereinbarten Zinssatz zurückzuzahlen.

Keine Festlegung zur Höhe von Dispozinsen

Der Dispokredit bietet zwar kurzfristige finanzielle Flexibilität, gehört aber mit seinen vergleichsweise hohen Zinsen zu den teuersten Kreditformen. CDU, CSU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag prüfen, «ob zur Durchsetzung angemessener marktüblicher Entgelte Kostendeckel für Basiskontenentgelte und Dispozinsen erforderlich sind oder an der bisherigen Rechtslage festgehalten werden sollte». 

Im Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist davon keine Rede. Das Ministerium betont, dass eine gründliche Prüfung erforderlich ist, um eine Überregulierung zu vermeiden. Dies könnte den Zugang zu Dispokrediten möglicherweise einschränken. Aufgrund der Umsetzung der EU-Verbraucherschutzrichtlinie in nationales Recht bis zum 20. November soll dies separat behandelt werden.

Übersichtliche Informationen für Verbraucher

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Vorschriften, die Verbraucher schützen sollen, künftig auch für unentgeltliche Kredite und Darlehen unter 200 Euro gelten sollen sowie für sogenannte «Buy-now-pay-later»-Modelle, bei denen der Kaufpreis erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Konto abgebucht wird. Damit Anbieter und Käufer nicht überfordert werden, ist hier ein übersichtliches knappes Informationsblatt mit allen wichtigen Informationen vorgesehen. 

Keine Gesundheitsdaten für Kredit-Prüfung

Um Verbraucher besser vor Überschuldung zu schützen, sind auch neue Vorgaben für die Prüfung der Kreditwürdigkeit geplant. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Informationen aus sozialen Netzwerken sowie besonders sensible Daten wie Gesundheitsdaten nicht in solche Prüfungen einbezogen werden dürfen.

«Unser Ziel ist klar: Mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditverträgen – ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast», sagt Hubig. Denn schnell abgeschlossene Kreditverträge könnten im Einzelfall ein Risiko darstellen – «schlimmstenfalls führen solche Verträge in die Schuldenfalle».

dpa