Das Kartellamt geht immer wieder gegen unerlaubte Absprachen von Unternehmen vor und verhängt Bußgelder. Das Geld fließt ins Staatssäckel. Geschädigte müssen Schadenersatz separat einklagen.
Bauern verklagen Pflanzenschutz-Händler auf Millionen

Eine Klagefirma namens Unilegion hat beim Dortmunder Landgericht Klage eingereicht und fordert mehr als 200 Millionen Euro von einer Gruppe von Pflanzenschutz-Großhändlern. Diese müssen sich Schadenersatz-Forderungen von 3200 Bauern stellen, die das Verfahren in einer Art Sammelklage im Auftrag der Bauern führt.
Das Kartell von neun Handelsunternehmen hat nach Angaben des Bundeskartellamts jahrelang Listenpreise abgesprochen, hierbei ging es um den Zeitraum 1998 bis 2015. Die Wettbewerbshüter verhängten im Jahr 2020 Bußgelder von insgesamt 157 Millionen Euro. Aus Sicht der Klagefirma Unilegion haben die Bauern wegen des Kartells zu hohe Preise bezahlt, nun wollen sie Geld zurück.
Pflanzenschutzmittel spielen eine wichtige Rolle im Agrarhandel. Sie dienen konventionell wirtschaftenden Bauern dazu, Ernteausfälle durch Schädlinge oder Pflanzenkrankheiten zu verhindern, die ohne den Einsatz von Chemie drohen würden.
Beklagtes Unternehmen sieht keinen Schaden für Bauern
Die Unternehmen Baywa aus München und Agravis aus Münster (NRW) sind beteiligt. Agravis erklärte, dass es nicht um verbindliche Preise ging – die tatsächlichen Verkaufspreise wurden immer individuell zwischen Käufer und Verkäufer verhandelt. Es entstand kein Schaden für die Kläger. Man begrüßt die bevorstehende gerichtliche Klärung. Auf Anfrage wollte Baywa die Vorwürfe nicht kommentieren.
Landwirte aus verschiedenen Regionen Deutschlands haben sich der Klage vor dem Landgericht in Dortmund angeschlossen – einige besitzen große Betriebe, andere nur kleine. Die Schadenersatzforderungen pro Betrieb variieren zwischen wenigen Tausend Euro und über einer Million Euro.
Laut den Angaben haben die Landwirte insgesamt eine Anbaufläche von etwa 850.000 Hektar, was mehr als fünf Prozent der gesamten Anbaufläche in Deutschland entspricht. Was die Bauern aus allen Regionen Deutschlands verbindet, ist der regelmäßige Kauf von Pflanzenschutzmitteln für ihre Betriebe.
Die Landwirte, die einem hohen wirtschaftlichen Druck ausgesetzt gewesen seien, hätten dafür zu viel bezahlt, sagt Katharina Fröhlich aus dem Management von Unilegion. «Es wird Zeit, dass sie dieses Geld zurückerhalten.» Ihr Unternehmen hat von den Landwirten insgesamt 600.000 Rechnungen zu Pflanzenschutzmitteln bekommen und ausgewertet. Daraufhin hat ein Beratungsunternehmen ein Gutachten zur Höhe des Schadensersatzes erstellt.
Knifflige Frage um die Kartell-Folgen für den Preis
In solchen Verfahren ziehen die Beklagten die Gutachten der Klägerin üblicherweise in Zweifel und präsentieren ein eigenes Gutachten, das zu ganz anderen Schlussfolgerungen kommt. Es ist zwar erwiesen, dass es das Kartell gab. Welche Folgen das Kartell für die Preise genau hatte, wird von dem Bundeskartellamt aber nicht festgestellt – diese Frage muss die Klägerin im Gerichtsverfahren überzeugend beantworten. Dafür sind die aufwendigen Gutachten nötig, auf denen wiederum Gutachten der Gegenseite folgen. Bisweilen kommt es vor Gericht zu regelrechten «Gutachten-Schlachten».
Statistische Analysen zeigen, dass die Preise in der Regel durch Kartelle deutlich steigen. Die Kläger müssen jedoch einen konkreten Preisanstieg nachweisen, der sich auf ihren Fall bezieht. Das ist eine Herausforderung.
Der Rechtsstreit zu den Pflanzenschutz-Preisen dürfte lange dauern. Agravis wies darauf hin, dass manche vergleichbare Verfahren mehr als zehn Jahre dauerten. «Nach der erstinstanzlichen Entscheidung durchdas Landgericht Dortmund sind zwei weitere Instanzen möglich.»








