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Bayern bleibt bei striktem Ladenschluss – Kleine Lockerungen

Um 20 Uhr ist auch in Zukunft Schluss: Bayern bleibt bei den bundesweit mit strengsten Ladenschluss-Regeln. Die Koalition ringt sich aber zu einigen Lockerungen durch.

Einkaufen nach 20 Uhr? In Bayern weiterhin Fehlanzeige. Die Staatsregierung hält an der bisherigen Grenze fest (Archivbild).
Foto: Sven Hoppe/dpa

Bayern hält als einziges Bundesland neben dem Saarland an seinen strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20.00 Uhr fest. Nach monatelanger Debatte beschloss das Kabinett am Dienstag lediglich einige Lockerungen: Kommunen dürfen künftig acht lange Einkaufsnächte pro Jahr anbieten und brauchen dafür auch keinen besonderen Anlass. Sogenannte digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal und mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen künftig durchgängig öffnen, auch sonntags. Und: Händler dürfen zusätzlich individuell an vier Werktagen pro Jahr länger als 20.00 Uhr aufsperren.

Arbeits- und Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) betonte die Bedeutung einer ausgewogenen Balance zwischen der Freiheit des Marktes und der Verantwortung für das Gemeinwohl. In Bezug auf Sonntage bleibt die Regelung unverändert: Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage werden weiterhin viermal im Jahr erlaubt sein – und wie bisher nur anlassbezogen. Der genaue Starttermin steht noch nicht fest. Gemäß dem Eckpunktebeschluss soll der konkrete Gesetzentwurf nach dem Sommer vorgelegt werden.

Schlusspunkt einer langen Debatte

Der Kabinettsbeschluss bildet den vorläufigen Schlusspunkt unter eine lange Debatte, die in den Koalitionsverhandlungen im Herbst begonnen hatte. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CSU und Freie Wähler auf zusätzliche lange Einkaufsnächte und den durchgehenden Betrieb von digitalen Kleinstsupermärkten «als neue Form der Nahversorgung» verständigt. Dafür wurde aus Sicht der Staatsregierung am Ende nun doch ein eigenes bayerisches Ladenschlussgesetz notwendig – worauf der Freistaat bisher verzichtet hatte. Aktuell gilt in Bayern als einzigem der 16 Bundesländer noch die alte Bundesregelung von 1956.

Die Diskussion über eine mögliche Ausweitung der Kernöffnungszeiten nach 20.00 Uhr wurde damit eröffnet. Die Forderung nach einer Verlängerung bis 22.00 Uhr, die von einigen Stimmen innerhalb der Regierungsparteien wie der CSU München oder der Jungen Union unterstützt wurde, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Der Handelsverband Bayern gab an, dass die große Mehrheit seiner Mitglieder dafür sei, den Ladenschluss um 20.00 Uhr beizubehalten.

Das Ergebnis zeigt also nur einige geringfügige Änderungen, über die jedoch in der Koalition auch teilweise heftig diskutiert wurde. Hier sind nun die Eckpunkte des neuen Gesetzes:

Allgemeine Ladenschlusszeiten:

In Bayern gelten weiterhin die bisherigen, im Bundesvergleich strengsten Zeiten: Geschäfte dürfen werktags höchstens von 6.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein. An Sonn- und Feiertagen müssen die Läden geschlossen bleiben, abgesehen von vereinzelten Ausnahmen wie an Bahnhöfen. Nur das Saarland beharrt ebenfalls noch auf der 20.00-Uhr-Grenze.

Acht lange Einkaufsnächte in Kommunen:

Städte und Gemeinden können nun an bis zu acht Werktagen (Montag bis Samstag) pro Jahr verlängerte Öffnungszeiten nach 20.00 Uhr bis maximal 24.00 Uhr ermöglichen – als sogenannte verkaufsoffene Nächte. Es ist kein spezieller Anlass erforderlich – zum Beispiel eine besondere Veranstaltung. Bisher waren in der Regel nur einzelne werktägliche Event-Abende mit längeren Ladenöffnungszeiten erlaubt.

Vier zusätzliche lange Nächte für Händler:

Zusätzlich dürfen Händler an vier frei wählbaren Werktagen pro Jahr länger als 20.00 Uhr aufsperren. Als Beispiel nannte Scharf als «Klassiker» einen Buchladen, der eine Lesung organisiert, und dann an dem Abend eben auch seine Bücher verkaufen kann. «Dann kann er das bis zu viermal im Jahr mit einer einfachen Anzeigepflicht durchführen», erklärte sie.

Digitale Kleinstsupermärkte:

In solchen Mini-Märkten ohne Personal müssen Kunden ihre Waren selbst auswählen und zum Beispiel an Selbstbedienungskassen bezahlen. Das gesamte Sortiment kann grundsätzlich angeboten werden. Neu ist, dass diese digitalen Kleinstsupermärkte künftig generell rund um die Uhr geöffnet haben dürfen, auch sonntags. Die konkreten Öffnungszeiten an Sonntagen sollen jedoch von den jeweiligen Gemeinden festgelegt werden. Es muss jedoch eine Mindestöffnungszeit von acht Stunden eingehalten werden. Es gibt eine Begrenzung: Die Verkaufsfläche darf höchstens 150 Quadratmeter betragen.

Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage:

Es bleibt bei der Regelung, dass verkaufsoffene Sonn- und Feiertage weiterhin maximal viermal pro Jahr erlaubt sind – jedoch nur anlassbezogen, beispielsweise im Rahmen eines Marktes, einer Messe oder einer ähnlichen Veranstaltung. Es gibt keine neuen Lockerungen in diesem Bereich.

Tourismusorte:

Etwa 500 von gut 2000 bayerischen Gemeinden sind in einer Liste als Ausflugs-, Kur- oder Wallfahrtsorte genannt. Dort ist an 40 Sonn- und Feiertagen der Verkauf eines vorgegebenen Warensortiments möglich, worunter «touristisch relevante Warengruppen und Lebensmittel, die zum sofortigen Verzehr geeignet sind», fallen. Die Kriterien dafür sollen nun konkretisiert, dafür aber das Verfahren vereinfacht werden. Zudem soll es eine Lockerung beim Sortiment geben – es braucht künftig nicht einen Bezug zum Ort, sondern zur Region.

Fernbusbahnhöfe:

Fernbusterminals sollen hinsichtlich der Öffnungszeiten und der erlaubten Ausnahmen den internationalen Verkehrsflughäfen und den Personenbahnhöfen gleichgestellt werden.

Scharf und Aiwanger verteidigen 20.00-Uhr-Grenze

Scharf und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) verteidigten das Festhalten an der 20.00-Uhr-Grenze. Scharf betonte, es handle sich beim Ladenschlussgesetz um ein Arbeitnehmerschutzgesetz, kein Wirtschaftsförderungsgesetz. Zudem habe auch der Handelsverband keine längeren Öffnungen gefordert. «Die wollen es nicht. Ganz ehrlich gesagt können sie es oft auch nicht leisten, weil das Thema Fachkräftemangel auch im Einzelhandel eine Rolle spielt.» 

Aiwanger argumentierte, es würde dann nicht mehr Ware verkauft, sondern nur über mehr Stunden hinweg, also zu höheren Kosten. Und längere Öffnungszeiten nur in den Städten hätten negative Auswirkungen auf das Land, warnte er, «dass dann die Kunden vom Land in die Stadt fahren». CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek sagte zu den Lockerungen: «Wir verbinden Moderne mit dem Schutz von Arbeitnehmern.»

„Die Veranstaltung findet am 15. Juni um 14:00 Uhr im Konferenzsaal statt.“

dpa