Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

VW entgeht millionenschwerem Bußgeld wegen Behördenpanne

Das Bußgeld wird nicht weiter verfolgt, da die Staatsanwaltschaft die Unterschrift vergessen hatte. CDU-Fraktion spricht von Skandal.

Artikel hören

Der Dieselskandal kostete VW bereits Milliarden. Ein Bußgeld wegen Datenschutzverstößen bleibt den Wolfsburger nun aber erspart. (Archivfoto)
Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Der VW-Konzern entgeht wegen einer Behördenpanne einem millionenschweren Bußgeld wegen Datenschutzverstößen. Ein vom Datenschutzbeauftragten gefordertes Bußgeld von 4,3 Millionen Euro wird nicht weiter verfolgt, weil die Staatsanwaltschaft beim entscheidenden Schriftsatz die Unterschrift vergessen hatte, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover auf Anfrage der dpa bestätigte. Zuvor hatte das niedersächsische Politikjournal «Rundblick» darüber berichtet.

Es geht um Datenschutzverstöße bei der Aufarbeitung des VW-Dieselskandals, die der Landesdatenschutzbeauftragte gerügt hatte. Es ging um die Weitergabe von Daten an den nach Auffliegen des Diesel-Skandals eingesetzten US-Aufseher Larry Thompson. VW habe seine Mitarbeiter nicht ausreichend informiert und damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen, so der Vorwurf.

VW wehrte sich vor Gericht gegen das verhängte Bußgeld – zunächst erfolgreich: Das Landgericht Hannover gab dem Autobauer Ende Februar in erster Instanz recht. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, musste diese jedoch nun zurückziehen. Der Sprecher räumte ein, dass die eigenhändige Unterschrift des zuständigen Staatsanwalts in der Begründung fehlte. Es wurde ein formaler Fehler bei der Einlegung der Rechtsbeschwerde begangen.

Staatsanwaltschaft spricht von Einzelfall, CDU von Skandal

Antwort: VW wird kein Bußgeld zahlen müssen, da das Urteil des Landgerichts zu Gunsten der Wolfsburger bestätigt wurde. Es bleibt fraglich, ob das OLG genauso entschieden hätte, da es keine erneute Verhandlung geben wird. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft bezeichnete den Fall als Einzelfall, der auf einer Verkettung unglücklicher Umstände beruht habe. Er wies dabei auf die hohe Arbeitsbelastung in der Behörde hin.

Die oppositionelle Fraktion der CDU im Landtag bezeichnete es als Skandal und plant, die Angelegenheit im Rechtsausschuss zu erörtern. „Es handelt sich nicht um ein Versehen am Rand, sondern um einen schwerwiegenden Fehler, der Niedersachsen erheblichen finanziellen Schaden zufügt“, sagte eine Sprecherin der Fraktion.

Verwaltungsgericht gab VW nur teilweise recht

VW hatte jedoch keinen Erfolg mit seiner Klage gegen die zugrundeliegende Datenschutz-Rüge selbst, über die nicht das Landgericht, sondern das Verwaltungsgericht zu entscheiden hatte. Vor einer Woche konnte VW dort nur einen Teilsieg erringen.

Zwei der fünf Verwarnungen, die Niedersachsens Datenschutzbeauftragter 2023 ausgesprochen hatte, wurden aufgehoben. Die Rüge wegen unzureichender Datenschutzinformation, für die das Bußgeld verhängt werden sollte, blieb jedoch bestehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, VW hat die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Das hat jedoch keine Auswirkungen mehr auf das Bußgeld.

Im Herbst 2015 kam der Diesel-Skandal ans Licht, nachdem in den USA Manipulationen bei den Abgasmessungen an VW-Dieselmotoren aufgedeckt wurden. Die rechtlichen Konsequenzen des Abgasskandals haben VW bisher mehr als 32 Milliarden Euro gekostet.

dpa