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Berentzen will gegen Spezi-Urteil in Berufung gehen

Der Emsländer Getränkehersteller Berentzen musste im Streit um das Design seiner Cola-Mix-Flasche vor Gericht eine Schlappe einstecken – jetzt soll es in die zweite Runde gehen.

In der ersten Runde des Spezi-Streits hat Paulaner gewonnen - Berentzen will nun in Berufung gehen. (Illustration)
Foto: Peter Kneffel/dpa

Im Streit zwischen Paulaner und Berentzen um Spezi geht es in die nächste Runde. Nachdem das Landgericht München dem niedersächsischen Getränkehersteller letzte Woche das Design seiner Mio Mio Cola+Orange Mischung untersagt hat, plant Berentzen nun Berufung einzulegen, wie ein Sprecher mitteilt. Die Begründung des Urteils hat in Niedersachsen für Verwunderung gesorgt.

Auf LinkedIn wird Berentzen-Chef Oliver Schwegmann noch deutlicher und kritisiert das Urteil (Az: 33 O 14496/24) als «lebensfremd». Es habe nicht nur bei ihm als juristischem Laien, sondern «auch bei sehr erfahrenen AnwältInnen und ExpertInnen im Markenrecht» für ungläubige Seufzer gesorgt. «Das echte Leben ist anders. Das kennt jeder, der selber einkaufen geht und durch die Regale und Gänge des Lebensmitteleinzelhandels streift», schreibt Schwegmann und zählt Produktkategorien auf, bei denen es in seinen Augen auch ähnliche Farbgestaltungen gibt: von roten Chips- bis zu braunen und blauen Schokomüslipackungen.

Es geht nicht um Verwechslungsgefahr

Das Landgericht hat letzte Woche entschieden, dass die Cola-Mix-Flaschen von Mio Mio dem geschützten Design von Paulaners Spezi zu ähnlich sind. Es ging nicht darum, ob die Flaschen verwechselt werden können, sondern ob die Farbgestaltung Kunden dazu bringen könnte, anzunehmen, dass das Mio-Mio-Produkt mit Paulaner in Verbindung steht.

Berentzen plant Berufung gegen das Urteil, das den Verkauf von Flaschen im betroffenen Design untersagt und ein Ordnungsgeld von bis zu einer Viertelmillion Euro angedroht hat. Mio Mio müsste außerdem Schadenersatz zahlen und alle bereits produzierten Flaschen vernichten. Das Urteil wird jedoch durch die Berufung vorerst nicht rechtskräftig.

Die Tapete half in erster Instanz nichts

Paulaner hatte argumentiert, dass der Schutz seiner Farbmarke durch die Klage gewährleistet werde – dieser Schutz würde beeinträchtigt, wenn nicht gegen ähnlich gestaltete Produkte vorgegangen werde. Die Forderung nach Schadenersatz sei nicht vorrangig.

In der ersten Instanz hatte Berentzen argumentiert, dass farbenfrohe Gestaltung bei Cola-Mix-Getränken häufig anzutreffen sei. Es wurde betont, dass die eigene Flasche nicht von Paulaner, sondern von einer ähnlich gestalteten Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des heutigen Marketingchefs inspiriert wurde. Diese Anekdote hatte vor Gericht jedoch keinen Erfolg. Es bleibt abzuwarten, wie die nächste Instanz dazu steht.

dpa