Nicht immer gelingt es, alle Pfandflaschen zurückzugeben. Das regt viele Menschen auf. Dabei gibt es gesetzliche Vorschriften.
Beschwerden über Pfandrückgabe in Supermärkten

In den vergangenen drei Jahren sind rund 400 Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Hamburg wegen Problemen mit der Rückgabe von Pfandflaschen und -dosen in Supermärkten eingegangen. Tristan Jorde, Mitarbeiter der Beratungsstelle in Hamburg, sagte, dass das Thema bundesweit betreut wird.
Die Beschwerden betreffen demnach Händler im gesamten Bundesgebiet. Der Unmut richte sich häufig gegen große Supermärkte und Discounter. Nahezu jede zweite Beschwerde (47 Prozent) ging ein, weil Automaten mitteilten, dass sie Hinweisschilder nicht lesen könnten. Auf Platz zwei der beklagten Ablehnungsgründe (23 Prozent) lagen defekte Automaten. Auch über die Angabe «Produkt nicht im Sortiment» gab es Beschwerden (14 Prozent).
Verbraucherzentrale kritisiert Handel
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Märkte nach dem Verpackungsgesetz meist verpflichtet sind, Leergut mit Einwegpfand zurückzunehmen. Unerheblich sei, wo die Flaschen und die Dosen gekauft worden sind. «Ob eine Dose zerdrückt oder eine Flasche verschmutzt ist, spielt keine Rolle», sagte Jorde. Ausnahmen gibt es für kleinere Geschäfte.
Die Kritik der Verbraucherzentrale am Handel wegen der Probleme wird von Jorde unterstützt. Er fordert strengere Kontrollen durch Behörden und Bußgelder für Händler, die gegen das Gesetz verstoßen.
Die Händler dürfen bei der Rückgabe von Mehrwegpfand dem Kunden Vorgaben machen, im Gegensatz zur Rückgabe von Einwegpfand. Dies betrifft beispielsweise Glasflaschen, die mehrfach befüllt werden. Oft müssen die Händler das Mehrwegpfand nur in gleicher Art, Form und Größe zurücknehmen, wie es auch verkauft wurde.