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Bundestag beschließt Gesetzesänderung zur Vergütung von Betriebsräten

Klarere Regeln sollen Rechtsunsicherheiten beseitigen und Betriebsräten in Deutschland den Rücken stärken.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil spricht bei der Debatte im Bundestag. Die Gesetzesänderung zur Vergütung von Betriebsräten wurde vom Parlament einstimmig beschlossen.
Foto: Hannes P. Albert/dpa

Der Bundestag hat einstimmig eine Gesetzesänderung verabschiedet, die klare Regeln für die Bezahlung von Betriebsräten festlegt. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) beseitigt die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes Rechtsunsicherheiten und stärkt die Betriebsräte in Deutschland.

Hintergrund des Sachverhalts ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar des vorangegangenen Jahres, das in einigen Unternehmen zu großer Verunsicherung bezüglich der Bezahlung von Betriebsrätinnen und -räten geführt hatte. Der BGH hatte Freisprüche von ehemaligen Personalmanagern des Automobilkonzerns VW aufgehoben, die zuvor vom Braunschweiger Landgericht ausgesprochen worden waren. Es wurde untersucht, ob die VW-Manager über Jahre hinweg überhöhte Gehälter an führende Belegschaftsvertreter genehmigt hatten. So erhielt der ehemalige Betriebsratschef Bernd Osterloh in manchen Jahren mehr als 700.000 Euro.

Im Gegensatz zu ihren Richterkollegen in Braunschweig sahen die obersten Richter die Möglichkeit, dass die vier ehemaligen Entscheider bei Volkswagen sich der vorsätzlichen Untreue schuldig gemacht haben könnten, aufgrund der hohen Zahlungen an Betriebsräte. Das Hauptargument dieser Einschätzung lautet: Auch für leitende Betriebsräte sollte nur das Vergütungsniveau herangezogen werden, das mit vergleichbaren Aufgaben zu Beginn ihrer jeweiligen Tätigkeit übereinstimmt.

Präzisere Regelung soll Risiko von Verstößen reduzieren

Nach dem Urteil des BGH hatten verschiedene Firmen aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen die Bezahlung ihrer Betriebsräte gekürzt. Dies führte zu mehreren Klagen betroffener Betriebsräte vor Arbeitsgerichten.

Arbeitsminister Heil plant, dass durch die Gesetzesänderung zukünftig keine Unsicherheit mehr entstehen soll. Mitglieder der Union begrüßten die Neuerung, bemängelten jedoch die lange Zeit, die gebraucht wurde, um das Gesetz zu verabschieden.

Der FDP-Abgeordnete Carl-Julius Cronenberg nannte die Frage der Bezahlung von Betriebsräten «knifflig». Die Bezahlung müsse so gestaltet sein, dass sie weder in Versuchung geführt würden, sich auf die Seite des Arbeitgebers schlagen, noch dass ihnen Nachteile durch ihre Tätigkeit entstünden, erklärte Cronenberg. Diese Balance werde durch die Gesetzesänderung gestärkt.

Im Betriebsverfassungsgesetz ist bereits festgelegt, dass Betriebsräte aufgrund ihrer Tätigkeit weder bevorzugt noch benachteiligt werden dürfen. Dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und ihr Arbeitsentgelt. Die Gesetzesänderung führt nun auch einen Mindestvergütungsanspruch ein. Demnach darf das Arbeitsentgelt von Betriebsräten künftig nicht niedriger sein als das von Arbeitnehmern mit ähnlicher betrieblicher Laufbahn.

dpa