Zweimal hatte der Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt und den EuGH zurate gezogen. Jetzt steht fest: Verbraucherschützer dürfen vor Gericht gegen Datenschutzverstöße vorgehen.
BGH bestätigt Datenschutz-Klagerecht für Verbraucherverbände
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen gegen Unternehmen vor Gericht ziehen können. Dies wurde im langjährigen Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Facebook-Konzern Meta klargestellt. Zuvor hatte der BGH den Fall bereits zweimal dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte geklagt, weil Facebook ihrer Ansicht nach im «App-Zentrum» für kostenlose Online-Spiele anderer Anbieter die Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte. Nutzer sollten dort mit einem Klick auf «Sofort spielen» automatisch der Übermittlung verschiedener Daten an den Spielbetreiber zustimmen. Sie berechtigten die Anwendungen dadurch auch «Statusmeldungen, Fotos und mehr» zu posten.
Klagebefugnis stand im Zentrum des Verfahrens
Bereits im Jahr 2020 erklärte der Vorsitzende Richter am BGH, Thomas Koch, dass hier eindeutig gegen den Datenschutz verstoßen wurde. Es war jedoch zunächst unklar, ob Verbraucherschutzverbände ohne einen Auftrag von konkreten Betroffenen gegen solche Verstöße vor Gericht vorgehen können. Der BGH unterbrach das Verfahren zweimal und stellte dem EuGH Fragen zur Auslegung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung.
Die Richter in Luxemburg bestätigten das Klagerecht der Verbraucherschützer. Daher konnte die Frage heute auch in Karlsruhe endgültig geklärt werden: Verbraucherverbände haben das Recht, Verstöße gegen Informationspflichten vor Zivilgerichten anzufechten, so der BGH. Metas Revision gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin – das ähnlich entschieden hatte – war erfolglos. (Az. I ZR 186/17)
«Das BGH-Urteil stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Verbraucheralltag», erklärte Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Zu oft stünden Verbraucherinnen und Verbraucher «datenhungrigen» Anbietern im Internet hilflos gegenüber. Immer wieder verletzten Anbieter Datenschutzpflichten. «Hier braucht es neben den Datenschutzbehörden starke klagebefugte Verbraucherschutzverbände an der Seite der Verbraucher:innen.»