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BGH: Maple-Banker müssen 20 Millionen Euro zurückzahlen

Eine Gruppe verurteilter Maple-Banker muss nach einem BGH-Entscheid fast doppelt so viele Taterträge aus Cum-Ex-Deals zurückzahlen wie bisher angeordnet. Das Urteil hat Folgen für weitere Verfahren.

Vier frühere Maple-Banker sollen laut BGH nun insgesamt etwa 20 Millionen Euro aus Taterträgen zurückzahlen (Archivbild).
Foto: picture alliance / dpa

Im Cum-Ex-Steuerskandal müssen vier ehemalige Banker der Maple Bank nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs insgesamt etwa 20 Millionen Euro aus Taterträgen zurückzahlen. Das höchste deutsche Strafgericht ordnete somit fast doppelt so hohe Zahlungen an wie das Landgericht Frankfurt in einem früheren Urteil festgelegt hatte.

Im November 2022 verhängte das Landgericht lange Haftstrafen gegen drei ehemalige Maple-Banker, darunter den ehemaligen Deutschland-Chef des inzwischen insolventen Instituts, sowie eine Bewährungsstrafe. Zusätzlich wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro aus dem Vermögen der Banker angeordnet.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat eine Neuberechnung der Taterträge gefordert und eine Revision beim BGH eingereicht – und hat nun Recht bekommen. Eine Sprecherin des BGH bestätigte das Urteil, wie zuvor von mehreren Medien berichtet wurde. Der BGH entschied, dass alle Taterträge brutto einzuziehen sind, sodass bereits gezahlte Einkommensteuern nicht abgezogen werden können. Bei einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent verdoppeln sich somit fast die einzuziehenden Taterträge, wie von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erklärt.

Weitreichende Folgen – mehr als 1.700 Beschuldigte

Die Entscheidung der Richter des BGH hat nicht nur Auswirkungen auf den Fall der Maple-Bank, die laut Anklagebehörde einen Steuerschaden von gut 388 Millionen Euro durch illegale Cum-Ex-Aktiendeals verursacht hatte. Das Urteil aus Karlsruhe hat auch große Bedeutung für weitere Cum-Ex-Verfahren, da nun eine höhere Einziehung von Taterträgen möglich ist, so die Generalstaatsanwaltschaft.

Derzeit wird allein von der Frankfurter Anklagebehörde in 13 Verfahrenskomplexen mit 60 Beschuldigten ermittelt. Bisher wurden am Landgericht Frankfurt und Wiesbaden zehn Angeklagte verurteilt, darunter der Steueranwalt Hanno Berger und ein früherer Spitzenjurist der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Die Staatsanwaltschaft Köln gilt als führend bei Cum-Ex-Verfahren. Laut der Bürgerbewegung Finanzwende wird im Cum-Ex-Skandal gegen mehr als 1.700 Beschuldigte ermittelt.

Banken und Investoren haben den deutschen Staat mit Cum-Ex-Aktiendeals rund um den Dividendenstichtag um mindestens zehn Milliarden Euro betrogen. Durch ein Verwirrspiel mit den Geschäften wurden nicht gezahlte Steuern erstattet. Die Gesetzeslücke wurde 2012 geschlossen. Der BGH entschied 2021, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung anzusehen sind.

dpa