Um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu bewerten, greift die Schufa auch auf Daten zu Zahlungsausfällen zurück. Aber darf sie die weiter speichern, wenn die offene Forderung längst bezahlt wurde?
BGH prüft Schufa-Speicherfristen für erledigte Schulden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich derzeit mit der Frage, wie lange die Schufa Informationen über bereits erledigte Zahlungsstörungen speichern darf. Am Donnerstag wurde die Klage eines Mannes gegen die Auskunftei verhandelt. Die Schufa hatte gegen ihn gerichtete Forderungen mehrere Jahre gespeichert, obwohl sie bereits abbezahlt waren. Er sieht darin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung.
Ob und wie lange Auskunfteien Daten über bereits erledigte Forderungen speichern dürfen, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Die deutschen Wirtschaftsauskunfteien haben jedoch ihre eigenen Regeln festgelegt, die vom hessischen Datenschutzbeauftragten genehmigt wurden. Grundsätzlich ist eine Speicherfrist von drei Jahren für erledigte Zahlungsstörungen vorgesehen. In einigen Fällen endet die Speicherung bereits nach 18 Monaten.
Wann müssen die Daten gelöscht werden?
Beim BGH wird untersucht, ob die Schufa diese Daten weiterhin speichern darf, nachdem die Forderungen beglichen wurden. Das OLG Köln hatte zuvor verneint und die Schufa zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Nach dieser Entscheidung müssen Auskunfteien Informationen über Zahlungsstörungen löschen, sobald die überfälligen Schulden beglichen sind. Die Schufa legte Revision ein, wodurch der Fall in Karlsruhe landete.
Dort ging es in der mündlichen Verhandlung nun unter anderem darum, ob die Speicherfristen für das amtliche Schuldnerverzeichnis – wie vom OLG Köln angenommen – auch auf die hier betroffenen Daten angewendet werden könnten. Danach müssen Einträge sofort gelöscht werden, wenn die «vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen worden ist».
Kläger: «massive» Auswirkungen für Betroffene
Die Schufa bemängelt, dass die Bonitätsauskunft in Zukunft keine Angaben mehr darüber enthalten würde, ob eine Person bereits Zahlungsstörungen hatte. Selbst nach Begleichung von offenen und längst fälligen Schulden haben Personen ein mindestens 10-fach höheres Risiko, erneut in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten, im Vergleich zu Personen, die ihren Zahlungsverpflichtungen zuverlässig nachkommen. Ohne diese Daten könnten Unternehmen das Risiko von Zahlungsausfällen nicht mehr genau einschätzen.
Die Klägerseite betonte vor Gericht die «massiven» wirtschaftlichen Auswirkungen, die negative Schufa-Einträge für Betroffene mit sich bringen können. Der Score entscheide oft, ob man eine Wohnung, ein Auto oder einen Arbeitsvertrag bekomme. Sie kritisierten zudem die aus ihrer Sicht willkürliche Festlegung der Fristen. Wann der BGH ein Urteil fällt, blieb zunächst offen.








