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Vertreterversammlung während Corona-Pandemie: BGH entscheidet über Nichtigkeit von Beschlüssen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich mit einem Fall, in dem Beschlüsse einer Vertreterversammlung von Wohnungseigentümern für nichtig erklärt wurden, da das individuelle Recht auf persönliche Teilnahme verletzt wurde.

Ein Landgericht hatte Beschlüsse in einem Fall für nichtig erklärt, weil das individuelle Recht eines jeden Wohnungseigentümers auf persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt worden sei. Nun befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Sache.
Foto: Uli Deck/dpa

Während der Corona-Pandemie war es erlaubt, eine Vertreterversammlung von Wohnungseigentümern nur schriftlich abzuhalten? Das Landgericht Frankfurt am Main hat Beschlüsse in einem Fall für ungültig erklärt, da das individuelle Recht jedes Wohnungseigentümers auf persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt wurde. Heute beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Fall. Ob bereits ein Urteil gefällt wird, ist unklar.

Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft aus Südhessen haben geklagt. Die Verwalterin der Eigentümergemeinschaft hatte die Mitglieder schriftlich zu einer Eigentümerversammlung am 24. November 2020 eingeladen. Dabei forderte sie die Mitglieder auf, ihr eine Vollmacht und Anweisungen für die Stimmabgabe zu erteilen. Von den 24 Eigentümern sind 5 dem nachgekommen, während die Kläger keine Vollmacht erteilt haben. Bei der Eigentümerversammlung war laut BGH nur die Verwalterin anwesend. Anschließend hat sie ein Protokoll mit den von ihr gefassten Beschlüssen übersandt. Der fünfte Zivilsenat am BGH muss nun entscheiden, ob diese Beschlüsse nichtig oder nur anfechtbar sind. (Az. V ZR 80/23)

Wie Lothar Blaschke vom Verein Deutscher Wohnungseigentümer und Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund bestätigten, hätten Eigentümergemeinschaften während der Pandemie besondere Herausforderungen wie Abstandsgebote bewältigen müssen. Blaschke erklärte, dass eine Eigentümerversammlung normalerweise dazu diene, sich persönlich auszutauschen und zu diskutieren. Wagner sagte, dass einige nach Möglichkeiten gesucht hätten, um Abstandsregeln einzuhalten, während andere die Versammlung auch mal ausfallen lassen hätten.

Gesetzesreform soll virtuelle Versammlungen ermöglichen

Es ist unklar, wie oft ähnlich wie im Fall des BGH vorgegangen wurde. Wagner sagte: «Wo es keine Probleme gab, gibt es ja auch keinen Streit». Nach Blaschkes Einschätzungen dürften nur wenige Verwalter so radikal gehandhabt haben wie im Beispiel aus Hessen.

Der Gesetzgeber hat ebenfalls reagiert: Im November befasste sich der Bundestag erstmals mit einer Gesetzesänderung, die vorsieht, dass Wohnungseigentümerversammlungen ausschließlich virtuell – also über eine Videoschalte – abgehalten werden dürfen. Es ist erforderlich, dass mindestens 75 Prozent der Eigentümer dem zustimmen. Die Zustimmung soll auf drei Jahre begrenzt sein, um sicherzustellen, dass Wohnungskäufer nicht unbegrenzt daran gebunden sind.

dpa