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Millionenzahlungen und Lizenzvereinbarungen: Curevac und Biontech beenden Patentstreit

Die Übernahme von Curevac durch Biontech wird bis Jahresende abgeschlossen. Vereinbart wurden Millionenzahlungen und Lizenzvereinbarungen für Impfstoffe auf mRNA-Basis.

Biontech hat den Streit mit Übernahmekandidat Curevac um Patentrechte im Zusammenhang mit Covid-19-Impfstoff ad acta gelegt. (Archivfoto)
Foto: Arne Dedert/dpa

Vor der geplanten Übernahme von Curevac durch den deutschen Konkurrenten Biontech haben die beiden Unternehmen aus Tübingen und Mainz ihren Patentstreit um Corona-Impfstoff-Patente beigelegt. Es wurden unter anderem Millionenzahlungen von Biontech an Curevac und dessen britischen Partner GlaxoSmithKline (GSK) vereinbart.

Die Übernahme der Tübinger durch Biontech soll bis zum Jahresende wie geplant abgeschlossen werden. Ein beträchtlicher Teil des im Zuge der Vergleichsvereinbarung gezahlten Geldes wird nach Abschluss des Übernahmedeals wieder in der Kasse von Biontech sein.

Es geht auch um eine Lizenz

Gemäß den Angaben der Unternehmen werden insgesamt 740 Millionen US-Dollar von Biontech an Curevac und GSK überwiesen, wobei der Betrag zwischen Curevac und GSK geteilt wird. Darüber hinaus zahlt Biontech rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 eine Lizenzgebühr in Höhe von 1 Prozent der Erlöse aus dem Covid-19-Impfstoff in den USA. Im Gegenzug überweist Curevac 50 Millionen US-Dollar an GSK.

Weiterhin wurde vereinbart, dass Curevac Biontech und seinem US-Partner Pfizer eine nicht-exklusive Lizenz für die Herstellung und den Verkauf von Covid-19- sowie Influenza-Produkten auf mRNA-Basis in den USA gewährt. Nach Abschluss der Curevac-Übernahme durch Biontech wird dies den Angaben zufolge zu einer weltweiten Lizenz ausgeweitet.

Biontech und Curevac hatten in der Pandemie ein Wettrennen um die Zulassung eines Corona-Impfstoffs gegen Mitbewerber geführt. Während Biontech sein Vakzin auf den Markt brachte und Milliardenumsätze erzielte, scheiterte Curevac daran, rechtzeitig einen Impfstoff auf den Markt zu bringen. Curevac forderte später eine Beteiligung an den Einnahmen und sah eine Verletzung seiner geistigen Eigentumsrechte. Biontech betonte nun, dass die Vergleichsvereinbarung kein Schuldeingeständnis sei.

dpa