Wie streng müssen EU-Unternehmen überprüfen, ob sie von Zwangs- oder Kinderarbeit in anderen Ländern profitieren? Ein neues Gesetz soll das regeln. Die Wirtschaft warnt vor drastischen Konsequenzen.
Brief an Scholz: EU-Lieferkettengesetz in Kritik

Die deutsche Wirtschaft übt Druck auf Bundeskanzler Olaf Scholz aus, dem geplanten EU-Lieferkettengesetz nicht zuzustimmen. In einem Brief an den SPD-Politiker, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wurde davor gewarnt, dass sich Unternehmen aus Europa zurückziehen könnten und dass Firmen mit unbegründeten Klagen konfrontiert sowie überzogenen Strafen belegt werden könnten.
«Die geplante Richtlinie wird Unternehmen mit erheblicher Rechtsunsicherheit, Bürokratie und unkalkulierbaren Risiken konfrontieren», heißt es. Die Bundesregierung dürfe dem Vorhaben nicht zustimmen.
Den Brief haben die Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) unterzeichnet.
Worum gehts’s beim EU-Lieferkettengesetz?
Das EU-Lieferkettengesetz hat zum Ziel, große Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie außerhalb der EU von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Außerdem müssen größere Unternehmen einen Plan erstellen, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit den Pariser Klimazielen zur Begrenzung der Erderwärmung vereinbar sind.
Die Unterhändlerinnen und Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben Mitte Dezember einen Kompromiss zu dem Vorhaben erzielt. Es handelt sich jedoch vorerst nur um einen politischen Deal. Der genaue Rechtstext wird derzeit von Beamten ausgearbeitet und könnte in den kommenden Wochen fertiggestellt werden.
In Deutschland existiert bereits ein Lieferkettengesetz, jedoch übertrifft die EU-Version die Vorgaben des deutschen Gesetzes. Dieses Gesetz gilt für Unternehmen, die mehr als 1000 Mitarbeiter haben.
Die EU-Version wird voraussichtlich diese Grenze senken. Des Weiteren ist geplant, dass Unternehmen rechtlich haftbar gemacht werden und beispielsweise Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Im deutschen Lieferkettengesetz ist dies bisher ausgeschlossen.
Nach Angaben der Bundesregierung arbeiten weltweit knapp 80 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Kaffeeplantagen – «auch für unsere Produkte», so das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Laut der Hilfsorganisation Terre des Hommes können zahlreiche Produkte von Kinderarbeit betroffen sein. Dazu zählen etwa Blumen, Kleidung, Computer, Tabak, Feuerwerk, Fußbälle, Kosmetik oder Lebensmittel.








