Der Steuerskandal ist weit größer als bei Cum-Ex-Aktiendeals, aber Cum-Cum-Geschäfte sind kaum aufgeklärt. Nun fordert die frühere Ermittlerin Brorhilker den Einsatz von Bundesprüfern in den Ländern.
Brorhilker fordert Bundesprüfer gegen Milliardensteuerbetrug

Sie kosteten den deutschen Staat Milliarden, doch er hat nur einen Bruchteil davon zurückgeholt: Bei der Aufklärung von Steuerbetrug mit sogenannten Cum-Cum-Aktiendeals verlangt die frühere Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker mehr Einsatz der Politik. Nötig sei 2026 eine «gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.
«Bei Cum-Cum sehen wir die gleichen Nebelkerzen, die es auch bei Cum-Ex gab und noch gibt», sagte die Vorständin des Vereins Finanzwende. «Das sei alles kein großes Problem, schwer zu ermitteln und angeblich gar nicht eindeutig illegal. Nichts davon stimmt.»
«Die Länder müssten Cum-Cum bei den Betriebsprüfungen priorisieren», forderte Brorhilker. «Gleichzeitig ist klar, dass sie diese Fälle nicht allein stemmen können». Deshalb müsse der Bund endlich die Bundesbetriebsprüfer in die Länder schicken. «Das ist unkompliziert, braucht kein neues Gesetz und keine langen Verfahren. Es ist allein eine Frage des politischen Willens.»
Steuerschaden von 28 Milliarden Euro
Brorhilker war die wichtigste Ermittlerin der Staatsanwaltschaft Köln im Cum-Ex-Steuerskandal, bei dem Banken den deutschen Staat durch illegale Aktiendeals um geschätzte mindestens zehn Milliarden Euro betrogen. Im Jahr 2024 wechselte sie zu Finanzwende.
Cum-Cum-Geschäfte werden als große Schwester der Cum-Ex-Deals angesehen. Dabei haben Banken Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien geschaffen. Die Aktien wurden kurz vor dem Dividendenstichtag vorübergehend an inländische Banken oder Fonds übertragen. Diese konnten die fällige Kapitalertragsteuer zurückerstattet bekommen – im Gegensatz zu ausländischen Anlegern. Das Geld wurde unter den Beteiligten aufgeteilt.
Der finanzielle Schaden durch Cum-Cum-Deals wird auf etwa 28,5 Milliarden Euro geschätzt, was mehr als doppelt so hoch ist wie bei Cum-Ex. Allerdings wurden bisher nur rund 227 Millionen Euro zurückgeholt, wie eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen im vergangenen Juli zeigte.
«Politische Arbeitsverweigerung»
Tendenziell seien Cum-Cum-Deals leichter aufzudecken als Cum-Ex-Geschäfte, meint Brorhilker. «Und die Illegalität hat der Bundesfinanzhof schon vor zehn Jahren feststellt.» Spätestens seit einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums 2021, das eine «klare Verwaltungsanweisung» gegeben habe, hätten die Länder aktiv werden müssen, kritisiert sie. «Dass das nicht passiert ist, ist politische Arbeitsverweigerung, die das Vertrauen in unseren Rechtsstaat erschüttern kann.» Die Bekämpfung von Finanzkriminalität scheitere nicht an fehlenden Gesetzen, sondern an fehlender Kontrolle.
Doch daran hakt es: Die Zahl der Betriebsprüfer in den Finanzverwaltungen ist der «Süddeutschen Zeitung» zufolge seit 2015 um fast zehn Prozent geschrumpft. Die Betriebsprüfungen gingen demnach sogar um 60 Prozent zurück.
Aufarbeitung stockt
Auch die Aufarbeitung von Steuerbetrug verläuft nur langsam: Obwohl im Cum-Ex-Skandal einige Täter, einschließlich der Schlüsselfigur Hanno Berger, zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt wurden, steht der erste Prozess wegen Cum-Cum-Deals noch aus.
Im März 2025 wurde die erste Anklage gegen fünf ehemalige Manager der Deutschen Pfandbriefbank zugelassen, jedoch steht ein Termin am zuständigen Landgericht Wiesbaden bisher noch aus.
Laut einer vorherigen Umfrage der Finanzaufsicht Bafin haben 54 Banken zugegeben, an Cum-Cum-Deals beteiligt gewesen zu sein. Die Belastungen durch Rückforderungen aus den Geschäften summierten sich auf gut 4,6 Milliarden Euro. Finanzwende zufolge liefen die Deals bis mindestens 2016.








