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Bund plant steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen

Nach dem Stopp der staatlichen Förderung ist der Absatz von Elektroautos eingebrochen. Dazu kommt, dass die Lage deutscher Hersteller angespannt ist. Was die Regierung plant.

Die Bundesregierung will E-Autos als Dienstwagen attraktiver machen.
Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Die Bundesregierung plant eine staatliche Unterstützung, um den Absatz von Elektroautos wieder anzukurbeln. Konkret geht es um stärkere steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen. Das Kabinett will die geplanten Maßnahmen am Mittwoch auf den Weg bringen.

In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. «Für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels bedarf es auch weitreichender steuerlicher Maßnahmen.»

Die Nachfrage nach Elektroautos brach nach dem Ende der staatlichen Förderung ein. Die Bundesregierung beendete den Umweltbonus im Dezember aus Sparzwängen im Haushalt abrupt.

Maßnahme aus Wachstumsinitiative

Im Juli verständigte sich die Ampel-Koalition im Zuge der Haushaltsverhandlungen auf eine «Wachstumsinitiative». Eine der Maßnahmen ist die steuerliche Förderung von E-Autos als Dienstwagen. 

Es geht konkret darum, dass Unternehmen rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge erhalten sollen. Zusätzlich soll der Deckel für den Brutto-Listenpreis von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden.

Regierung will E-Mobilität stärken

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits von einem Schub gesprochen, um die Nachfrage nach E-Mobilität wieder hochzuziehen. Er erwarte einen «Nachfrage-Push». Dienstwagen spielen eine wichtige Rolle auch für den Gebrauchtwagenmarkt, weil sie vergleichsweise kurze Zeit gehalten werden.

Im Gesetzentwurf heißt es zu den geplanten neuen Maßnahmen, damit würden «deutliche steuerliche Anreize» insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich gesetzt. Die Regelung umfasse ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Sie soll für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 befristet eingeführt werden. «Die temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen.» 

Kosten für den Staat

Die Steuerausfälle für das Jahr 2024 werden im Gesetzentwurf als unbedeutend bezeichnet. Im Jahr 2025 werden die Steuerausfälle auf 480 Millionen Euro geschätzt, bis 2028 sollen sie auf 540 Millionen Euro steigen.

[Staatliche Unterstützung für Elektroautos geplant],Die Bundesregierung plant stärkere steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen, um die Elektromobilität in Deutschland voranzubringen.

dpa