Niedersachsen und der Bund wollen 80% der Anteile übernehmen und Bürgschaften gewähren, um Insolvenz abzuwenden.
Rettung der Meyer Werft: Bund und Land übernehmen Anteile für 400 Millionen Euro

Der Bund und das Land Niedersachsen planen, für 400 Millionen Euro etwa 80 Prozent der Anteile an der in Schwierigkeiten steckenden Meyer Werft zu erwerben. Dies verkündete Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies im Landtag in Hannover.
Zusätzlich dazu plant das Land zusammen mit dem Bund Bürgschaften zu gewähren, um eine Insolvenz des Unternehmens zu verhindern. Die Bürgschaften sollen gemäß dem Wirtschaftsministerium jeweils etwa eine Milliarde Euro betragen. In der letzten Woche hatten Bund und Land erklärt, zeitlich begrenzt an der Werft beteiligt sein zu wollen. Lies nannte nun die genauen Zahlen.
Mehr als 20.000 Arbeitsplätze in Deutschland bedroht
Der Wirtschaftsminister begründete die geplante Rettung damit, dass die Krise der Werft direkt und indirekt mehr als 20.000 Arbeitsplätze in Deutschland bedrohe, etwa die Hälfte davon in Niedersachsen. «Der Staat kann dabei nicht Zuschauer sein», sagte der SPD-Politiker. Zudem müsse die maritime Industrie in Deutschland erhalten werden.
Lies betonte, der Staat habe nicht das Ziel, dauerhaft Mehrheitsgesellschafter der Werft zu bleiben. «Wir können uns eine erfolgreiche Zukunft der Werft in privaten Händen sehr gut vorstellen», sagte er. Dazu gehöre auch eine Rückkaufoption für die Familie Meyer.
Meyer Werft muss Finanzierung bis Mitte September klären
Die Meyer Werft, die für Kreuzfahrtschiffe bekannt ist, muss bis Ende 2027 fast 2,8 Milliarden Euro für die Finanzierung von Schiffsneubauten aufbringen. Die Einigungen dazu müssen bis zum 15. September stehen.
Die Schieflage liegt nicht an mangelnden Aufträgen, wie es heißt. Jedoch wurden einige Verträge für die Schiffe noch vor der Corona-Pandemie abgeschlossen und sehen keine Anpassung an die gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise vor. Außerdem werden in der Branche normalerweise 80 Prozent des Baupreises erst bei Ablieferung des Schiffes gezahlt – die Werft muss den Bau also mit Krediten zwischenfinanzieren.








