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Bundesfinanzhof muss sparen und verliert einen Senat

Die Bundesgerichte sind die höchsten Instanzen der deutschen Rechtsprechung. Opfer von Sparmaßnahmen werden sie nur selten. Es kommt aber vor, wie jetzt beim Bundesfinanzhof.

Der Bundesfinanzhof verliert einen Senat und Richterstellen. (Symbolbild)
Foto: Sven Hoppe/dpa

Der Bundesfinanzhof (BFH) verliert einen seiner elf Senate: Am Freitag wird der bislang für Umsatz- und Bilanzsteuerrecht zuständige XI. Senat offiziell aufgelöst, wie der BFH in München mitteilte. Dies geht mit einem Stellenabbau einher: Statt fast 60 Richterinnen und Richter sollen es künftig nur noch 53 sein.

Richter, die in den Ruhestand gehen, werden also nicht ersetzt. Es gibt keine Zwangsversetzungen an andere Gerichte. Der BFH ist das höchste deutsche Gericht für Steuer- und Zollstreitigkeiten.

Nach einem Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» verliert nach Aussage des Bundesjustizministeriums auch das Bundesverwaltungsgericht Richterstellen. Sparmaßnahmen bei Bundesgerichten sind selten. Der Anstoß ging von Berlin aus, darüber hatte die «Neue Juristische Wochenschrift» im Frühjahr berichtet. 

Immer weniger zivile Gerichtsverfahren

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Gerichtsverfahren in allen Bereichen der Zivilgerichtsbarkeit deutlich zurückgegangen. Am BFH wurden im Jahr 2015 noch 2.632 Verfahren registriert, während es 2024 nur noch 1.744 waren. Bereits die abgewählte Ampel-Koalition hatte Pläne verfolgt, den Zugang zum Gericht für die Bürger wieder attraktiver zu gestalten.

Am BFH werden die Fälle des aufgelösten XI. künftig vom V. und IX. Senat übernommen. «Die Reduzierung der Senate führt zu keiner Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes», sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling. «Der BFH wird weiterhin in gewohnter und von den Steuerbürgerinnen und -bürgern erwarteter kompetenter Weise Recht sprechen.»

dpa