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Bundesrat für Postgesetz-Reform – Briefversand dauert länger

Als das Postgesetz letztmals tiefgreifend reformiert wurde, hielten viele Bundesbürger E-Mails noch für neumodischen Schnickschnack und Chats waren ihnen unbekannt. Die Zeiten haben sich geändert.

Eine Mitarbeiterin der Deutschen Post sortiert Briefe in einem Briefverteilzentrum.
Foto: Oliver Berg/dpa

Die Reform des veralteten Postgesetzes ist beschlossene Sache. Nachdem der Bundestag bereits im Juni grünes Licht signalisiert hatte, stimmte auch der Bundesrat für die erste umfassende Novelle des Gesetzes seit 1997. Damals waren Briefe viel wichtiger als im heutigen Digitalzeitalter, in dem die Menschen in der Alltagskommunikation auf Mails und Chats setzen.

Das Gesetz passt sich der veränderten Nachfrage nach Briefen an. Zukünftig hat die Deutsche Post mehr Zeit für die Beförderung von Briefen. Statt wie bisher müssen 80 Prozent der Sendungen am nächsten Werktag beim Empfänger sein, entfällt diese Vorgabe. Stattdessen gilt ab dem dritten Werktag nach Einwurf eine Pflichtwert: dann müssen 95 Prozent angekommen sein und am vierten Werktag 99 Prozent.

Ab 2025 müssen Verbraucherinnen und Verbraucher im Durchschnitt länger auf einen Standardbrief warten. Der Bonner Konzern kann durch die neuen Vorgaben Kosten senken. Seine jahrzehntelangen Nachtflüge zur Beförderung von Briefen hat er bereits eingestellt.

Des Weiteren wird die Aufstellung von Automaten anstelle von Postfilialen ermöglicht. Es gibt jedoch strenge Grenzen – „eine Anrechnung der Automaten auf die weiterhin gültige Filialnetzpflicht ist letztlich nur dort möglich, wo die Post keinen Einzelhändler findet, der in seinem Laden auch einen Postschalter aufstellt.“ Dies ist wahrscheinlich in einigen Dörfern der Fall, wo der letzte Supermarkt oder Kiosk geschlossen wurde. Kommunalvertreter werden in die Automatenfrage einbezogen, wobei die Bundesnetzagentur das letzte Wort hat. Neu ist auch eine Kennzeichnungspflicht für Pakete ab 10 Kilo, um sicherzustellen, dass die Zusteller sich nicht übernehmen und Rückenprobleme bekommen.

Das ursprünglich geforderte Verbot von Subunternehmern in der Paketbranche durch den Bundesrat wurde verworfen, jedoch sollen strenge Kontrollpflichten für den Einsatz dieser Auftragnehmer gelten. Für die Gewerkschaft Verdi und einige Politiker sind Subunternehmer ein Problem, da sie die Arbeitsbedingungen als schlecht einschätzen. Bei Razzien entdeckt der Zoll gelegentlich Fälle von Schwarzarbeit und anderen Gesetzesverstößen. Das Gesetz wird im Januar 2025 in seinen wesentlichen Teilen in Kraft treten.

dpa