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Bundesrat macht Weg frei für unterirdische CO2-Speicherung

In Branchen wie der Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie gelten CO2-Emissionen als unvermeidlich. Der Ausweg soll eine Speicherung sein.

Rauchende Schlote - Im Qualm ist oft CO2 enthalten. (Archivbild)
Foto: Patrick Pleul/dpa

Der Bundesrat hat die Genehmigung für die unterirdische CO2-Speicherung in Deutschland erteilt, nachdem zuvor der Bundestag zugestimmt hatte. Die Speichertechnik wird nun in einem größeren, industriellen Maßstab erlaubt. Dies soll Branchen wie der Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie helfen, wo CO2-Emissionen derzeit als unvermeidlich gelten.

Stefan Rouenhoff, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, erklärte im Bundesrat, dass das Gesetz ein entscheidender Schritt zur Dekarbonisierung sei. Die Industrie habe den neuen Rechtsrahmen sehnsüchtig erwartet.

Das Gesetz erlaubt die CO2-Speicherung hauptsächlich unter dem Meeresboden, jedoch nicht in Schutzgebieten und in Küstennähe. Es gibt jedoch eine Klausel, die es einzelnen Bundesländern erlaubt, die Speicherung an Land durchzuführen.

Zusätzlich wird die Errichtung eines Pipelinenetzes ermöglicht, um das Treibhausgas abzuführen. Klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) entsteht zum Beispiel in Industrieanlagen und bei der Verbrennung von Öl, Gas und Kohle.

Kritik: Aufwendig, teuer, gefährlich

Der Bundesverband der Deutschen Industrie hatte betont, dass die CO2-Speicherung entscheidend für die wettbewerbsfähige Transformation der Industrie zur Klimaneutralität ist.

Umweltverbände haben jedoch Kritik geäußert. Der BUND warnte davor, dass das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz das Klima, die Wirtschaft und die Trinkwassersicherheit gefährde. Die geplanten Vorschriften würden die Energiewende behindern und fossilen Industrien sogar neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Statt CO2 von Anfang an zu vermeiden, solle es in Zukunft teuer eingefangen und mit enormem Energieaufwand verpresst werden.

dpa