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Bundesregierung will einfacheres Bauen ermöglichen

Bestimmte Abweichungen von nicht sicherheitsrelevanten Baustandards sollen künftig erlaubt sein. Die Regierung hofft, dass dies Menschen hilft, die sich nur ein schlichtes Gebäude leisten können.

Die Standards für Statik und Brandschutz blieben bei der geplanten Reform, über die der Bundestag noch entscheiden muss, unangetastet. (Symbolbild)
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Um den Wohnungsbau anzukurbeln, sollen die Vorschriften für die Errichtung von Wohngebäuden vereinfacht werden. Dies ist laut Regierungskreisen in einem Gesetzentwurf vorgesehen, den das Bundeskabinett verabschiedet hat. Mit dem sogenannten Gebäudetyp-E-Gesetz soll es einfacher werden, auf die Einhaltung bestimmter Komfortstandards beim Neubau zu verzichten, die nicht für die Sicherheit des Gebäudes relevant sind, wie zum Beispiel Brandschutz oder Statik. Dies betrifft beispielsweise die Raumhöhe, den Schallschutz, die Anzahl der Steckdosen im Wohnzimmer, die Art der Fenster oder die Norm-Innentemperatur im Badezimmer.

Ein Bauunternehmer wird zukünftig nur dann vertraglich verpflichtet sein, diese Standards einzuhalten, wenn dies im Bauvertrag ausdrücklich festgelegt ist. Wenn ein Bauvertrag nicht zwischen Unternehmen, sondern zwischen einem Bauunternehmer und Privatpersonen abgeschlossen wird, müssen die Auftraggeber explizit darauf hingewiesen werden, welche Abweichungen von den sogenannten Komfortstandards geplant sind. Die vorgesehene Gesetzesänderung betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Umbauten.

Die Bezeichnung «Gebäudetyp E» steht sowohl für einfaches Bauen als auch für experimentelles. Denn Architektinnen und Architekten beklagen aktuell rechtliche Unsicherheiten, wenn sie innovative Bauweisen und Baustoffe verwenden wollen. Nach dem deutschen Bauvertragsrecht gilt bisher, dass ein Bauwerk grundsätzlich nach den «anerkannten Regeln der Technik» errichtet werden muss. Dazu zählen allerdings auch einige Normen, die über die Mindeststandards hinausgehen, keinen Einfluss auf Sicherheitsfragen haben und auch nicht gesetzlich vorgegeben sind.

Vonovia-Chef: «Eingemauert in Regeln und Gesetzen»

Der Vorstandschef des Wohnungskonzerns Vonovia, Rolf Buch, hatte im Oktober auf einer Immobilienmesse geklagt: «Wir haben uns eingemauert in Regeln und Gesetzen.» Das müssten Bund, Länder und Kommunen angehen. Der Präsident des Verbands der Bauindustrie, Peter Hübner, kritisierte die «hohen Standards und die Überregulierung» und forderte einen Mentalitätswechsel: «Bauen muss wieder preiswerter gehen.»

«Bauen in Deutschland ist zu teuer», findet Bundesjustizminister Marco Buschmann, dessen Haus die Vorlage erarbeitet hat. Dies sei ein wesentlicher Grund für den Wohnungsmangel in vielen Ballungszentren. In Zukunft solle jeder Bauherr die Möglichkeit haben, sich den Wohnstandard auszusuchen, der zu seinen Wünschen und dem eigenen Geldbeutel passt. Das Bundesjustizministerium geht davon aus, dass die geplante Reform ein Einsparpotenzial von mehr als acht Milliarden Euro pro Jahr entfalten würde.

dpa