Wer mit Aussagen wie «klimaneutral» wirbt, soll das auch beweisen können. Bald soll «Greenwashing» für Unternehmen teuer werden. Das ist gut für alle, die tatsächlich nachhaltige Produkte herstellen.
Bundestag beschließt «Anti-Greenwashing-Gesetz»

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der sogenanntes Greenwashing effektiver unterbinden soll. Konkret geht es dabei um härtere Konsequenzen bei irreführenden Aussagen zu angeblich positiven Eigenschaften eines Produkts in Bezug auf Nachhaltigkeit, Umwelt- oder Klimaschutz. Wer auf der Verpackung, in Anzeigen, Werbebroschüren oder im Internet mit Begriffen wie «umweltfreundlich» oder «klimaneutral» wirbt, muss diese Behauptung künftig auch belegen können – andernfalls drohen Abmahnung oder sogar Schadenersatz.
Keine Fantasie-Siegel
Nach der neuen Regelung ist es nur erlaubt, Nachhaltigkeitssiegel zu verwenden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen festgelegt wurden.
Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen haben gemäß Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) für den Entwurf gestimmt, mit dem eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden soll. Die anwesenden Abgeordneten von AfD und Linksfraktion haben dagegen gestimmt.
Wandern bereits hergestellte Verpackungen in den Müll?
Die neuen Regeln treten ab dem 27. September 2026 in Kraft. Der Bundesrat schlug eine längere Abverkaufsfrist für bereits hergestellte Produkte und Verpackungen vor. Der zuständige Ausschuss des Bundestages verweist jedoch in seiner Beschlussempfehlung auf die zeitlichen Vorgaben der Europäischen Union und schlägt vor, dass die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sich auf EU-Ebene für eine verlängerte Frist einsetzen soll.
«Verpackungen sollen nicht vernichtet werden müssen», sagte die SPD-Abgeordnete Nadine Heselhaus. Sowohl der Bundesrat als auch der Nationale Normenkontrollrat kritisierten den mit der Umsetzung der EU-Richtlinie verbundenen bürokratischen Aufwand.








