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Energie-Paket beschlossen: Maßnahmen für Energiewende und erneuerbare Energien

Beschlüsse sollen sichere, bezahlbare und klimafreundliche Stromversorgung gewährleisten. Handlungsfähigkeit des Bundestags in wichtigen Punkten gezeigt.

Die Union stimmt bei Energiethemen mit SPD und Grünen.
Foto: Michael Kappeler/dpa

Der Bundestag hat ein Energie-Paket mit mehreren Gesetzesänderungen beschlossen. Zuvor hatten sich SPD, Grüne und die Union auf die Vorhaben verständigt. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sprach von wichtigen Beschlüssen für die Energiewende und die bessere Integration der erneuerbaren Energien ins Stromnetz. «Die Maßnahmen tragen dazu bei, eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Stromversorgung zu gewährleisten.»

Die Maßnahmen müssen noch vom Bundesrat genehmigt werden. Keine Einigung wurde über einen Gesetzentwurf zur unterirdischen Speicherung von klimaschädlichem Kohlendioxid erzielt. Nach dem Scheitern der Ampel-Koalition hat die rot-grüne Regierung keine Mehrheit mehr im Bundestag. Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung sagte, dass der Bundestag in entscheidenden Fragen handlungsfähig sei. Es ist wichtig, dringende Probleme zu lösen.

Kraft-Wärme-Kopplung

Für Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll es eine verlängerte Fördermöglichkeit geben. Es handelt sich um Anlagen, die sowohl Strom als auch Wärme produzieren. Sie können auch dann gefördert werden, wenn die Anlage erst nach 2026 in Betrieb geht – vorausgesetzt, zu diesem Zeitpunkt liegt bereits eine bestimmte Genehmigung vor. Bisher erlaubt das Gesetz die Förderung neuer oder modernisierter KWK-Anlagen nur, wenn sie bis spätestens zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, betonte die Bedeutung dieses Schrittes, um einen Stillstand beim Ausbau der Fernwärme zu verhindern. Die Maßnahme ist jedoch zeitlich begrenzt. Eine Verlängerung bis Mitte der 30er Jahre sei erforderlich. Die Deutsche Umwelthilfe warnte davor, dass keine neuen fossilen Anlagen mehr unterstützt werden dürften.

Photovoltaik

Das Stromnetz soll besser für den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien gerüstet werden. Vor allem die Zahl der Photovoltaik (PV)-Anlagen ist rasant gestiegen. Verhindert werden sollen nun sogenannte Stromspitzen, was zu Engpässen im Netz führen könnte. Netzbetreiber sollen vor allem kleinere Anlagen besser nach Bedarf steuern können. Die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz betreffen zudem sogenannte negative Preise. Diese treten auf, wenn die Stromerzeugung den Stromverbrauch überschreitet. Erzeuger erneuerbarer Energien bekamen für die Abnahme ihres Stroms dann aber eine staatliche Vergütung. Dazu soll es nun Anpassungen geben.

Stefan Kapferer, Chef des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz, sprach von einem wichtigen Beitrag, um drohende Überlastungen der Stromnetze zu vermeiden. In der nächsten Legislaturperiode sei aber ein Paradigmenwechsel beim weiteren Erneuerbare-Energien-Zubau notwendig. «Der bisherige Ansatz zur Förderung der Erneuerbaren belohnt eine möglichst hohe Strom-Einspeisung. Zukünftig sollten gezielte Anreize für einen netzdienlichen Zubau sowie eine netzdienliche Fahrweise geschaffen werden.»

Der Bundesverband Solarwirtschaft erklärte, dass Betreiber neuer Photovoltaikanlagen zukünftig keine Vergütung mehr für den Strom erhalten, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Es wird jedoch ein Kompensationsmechanismus eingreifen. Der finanzielle Nachteil für Betreiber von Solaranlagen wird dadurch begrenzt.

Digitale Stromzähler

Digitale Stromzähler, die auch als Smart Meter bekannt sind, ermöglichen die Übertragung von aktuellen Verbrauchsdaten. Dies ist eine Voraussetzung für sogenannte dynamische Stromtarife. Verbraucher können Strom zu günstigeren Zeiten nutzen. Tom Jannek, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, hat die Erhöhung der Preisobergrenzen für digitale Stromzähler kritisiert. Dies könnte die Akzeptanz von Smart Metern gefährden.

Bioenergie

Die Änderungen im Gesetz sehen eine verstärkte Förderung von Bioenergie vor. Die Menge der Ausschreibungen soll erhöht werden. Aus Sicht des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums verbessert das Bioenergiepaket die Zukunftsaussichten vieler Anlagenbetreiber. Biogas kann günstigen Strom aus Wind und Sonne ergänzen und zur Versorgungssicherheit in Zeiten von Dunkelflauten beitragen, in denen weder Wind weht noch die Sonne scheint.

Windenergie

Es handelt sich um eine Verbesserung der Steuerbarkeit beim Bau von Windrädern an Land. Laut Wirtschafts- und Klimaschutzministerium geht es bei der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes um sogenannte Vorbescheide für Windräder. Es solle verhindert werden, dass mittels eines Vorbescheids solche Flächen gesichert werden, die langfristig für Windenergieanlagen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Änderung zielt vor allem auf die Lage in Nordrhein-Westfalen. Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung will einen «Wildwuchs» beim Windkraftausbau außerhalb bestimmter Planungszonen verhindern. Ein Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums sagte, die Landesregierung habe den Bund darum gebeten, über Bundesrecht eine Steuerung herzustellen. 

Der Landtag hat bereits beschlossen, dass in Nordrhein-Westfalen für sechs Monate ein Genehmigungsmoratorium für Windkraftanlagen außerhalb bestimmter Planungszonen eingeführt wird. Der Landesverband Erneuerbare Energien äußerte heftige Kritik. Bis zu 1.500 Standorte in NRW könnten von restriktiven neuen Regelungen auf Landes- und Bundesebene betroffen sein.

dpa