Es ist eines der größten Infrastrukturprojekte der kommenden Jahre in Deutschland: ein Wasserstoffnetz. Der Bundestag hat dazu ein wichtiges Gesetz verabschiedet.
Bundestag ebnet Weg für Aufbau von Wasserstoff-Autobahnen

Der Bundestag hat beschlossen, ein Gesetz zur Errichtung eines milliardenschweren Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland zu verabschieden. Insbesondere handelt es sich um Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Finanzierung des Kernnetzes. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Wirtschaftsminister Robert Habeck bezeichnete das Gesetz als wegweisend und betonte, dass es eine Investition in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands sei. Das Wasserstoff-Kernnetz soll privatwirtschaftlich finanziert werden, jedoch mit staatlicher Absicherung.
Bedeutung von Wasserstoff
„Wasserstoff soll eine Schlüsselrolle beim klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft spielen. Das Kernnetz soll die wichtigsten Leitungen der Wasserstofftransport- und -importinfrastruktur umfassen. Vorgesehen sind insgesamt 9700 Kilometer an Leitungen. In großen Teilen handle es sich um eine Umwidmung des derzeitigen Gasnetzes“, sagte der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse.
Das Wasserstoff-Kernnetz soll große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff verbinden, beispielsweise in Gebieten mit großen Industriezentren, Speichern und Kraftwerken. Das Wirtschaftsministerium plant, dass die Leitungen des Kernnetzes schrittweise von 2025 bis 2032 in Betrieb genommen werden. Einzelne Projekte könnten bis 2037 in Betrieb genommen werden, wenn die Bundesnetzagentur dies festlegt. Andreas Jung, Energiepolitiker der CDU, betonte, dass es beim Kernnetz keine Lücken geben dürfe. Das Ministerium plant, das Kernnetz in einem zweiten Schritt in die fortlaufende Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff zu integrieren.
Grünen-Chefin Ricarda Lang sagte, für den Einstieg in ein neues Energiezeitalter schaffe die Ampel Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und ganze Regionen. «Wir wollen uns zu einem modernen Wasserstoff-Kontinent entwickeln und sicherstellen, dass Deutschland beim Thema nachhaltiger Energie als Spitzenreiter vorangeht und nicht bloß an der Seitenlinie steht.»
Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbandes BDEW, betonte, dass der Aufbau des Kernnetzes ein zentraler Baustein sei, um die Energiewende zu bewältigen. Durch die Flexibilisierung der Frist für die Inbetriebnahme der Kernnetzleitungen sei außerdem sichergestellt, dass der Netzhochlauf besser an die Nachfrage angepasst werden könne. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen, bezeichnete dies als ein wichtiges Signal für die Energiewende und die Wasserstoffwirtschaft.
Finanzierung des Netzes
Es wird erwartet, dass Investitionen in Höhe von etwa 20 Milliarden Euro getätigt werden. Im Grunde genommen soll das Wasserstoff-Kernnetz vollständig über Netzentgelte finanziert werden.
Während in der ersten Phase des Hochlaufs die Kosten für den Netzbetrieb die Erlöse überstiegen, würden in der zweiten Phase die Erlöse über den Kosten liegen, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Daher sollen Minder- und Mehrerlöse auf ein spezielles Zwischenkonto verbucht werden. Dieses soll bis 2055 wieder ausgeglichen sein. Es sind auch staatliche Absicherungen vorgesehen. FDP-Politiker Kruse sagte, Haftungsrisiken des Staates könnten nur im absoluten Notfall zum Tragen kommen. Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes stehen laut Wirtschaftsministerium noch unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission.
Liebing zeigte sich positiv gegenüber dem sogenannten Amortisationskonto. Dies würde Verbraucher vor hohen Netzentgelten schützen, da die Kosten über einen langen Zeitraum verteilt werden. Der Staat übernimmt eine Garantie für einen Teil der Investitionen. Allerdings könnten die 24 Prozent Selbstbehalt, die Unternehmen bei der Ausgleichszahlung des Kontos an den Bund leisten müssen, Investitionen behindern.








