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Chancenkarte soll mehr Ausländer auf Arbeitsmarkt bringen

Die Arbeitskräfte-Lücke in Deutschland droht um Millionen offene Stellen zu wachsen. Bei der Erwerbsmigration ins Land will die Regierung deshalb Tempo machen – zum 1. Juni zündet die nächste Stufe.

Deutschland will mehr ausländische Fachkräfte für sich begeistern. Nancy Faeser (M) und Hubertus Heil (2.v.r.) waren dafür nach Kanada gereist.
Foto: Britta Pedersen/dpa

In zahlreichen Branchen in Deutschland ist der Arbeitsmarkt bereits stark auf Menschen mit Migrationshintergrund angewiesen – trotzdem nimmt der Fachkräftemangel zu. Die Regierung plant, diesem Mangel mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes entgegenzuwirken. Welche Änderungen der dritte Teil des Reformpakets mit sich bringt, der diesen Samstag in Kraft tritt:

Wie viele Fachkräfte fehlen in Deutschland?

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte kürzlich bei einem Fachkräftekongress der Regierung, dass aufgrund des Älterwerdens der Gesellschaft bis 2035 sieben Millionen Fachkräfte ersetzt werden müssten. Dies geht aus Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor. Besonders stark betroffen sind Bereiche wie die Pflege und die Gastronomie. Ein Mangel an IT-Fachleuten besteht in vielen Unternehmen sowie in Behörden. Trotz des schwachen Konjunkturverlaufs wurden im März bei der Bundesagentur für Arbeit nur noch 707.000 offene Stellen gemeldet, was einem Rückgang von 70.000 im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erwartet jedoch langfristig, dass immer mehr Stellen und Ausbildungsplätze vorerst unbesetzt bleiben. Die Besetzung dieser Stellen werde perspektivisch darüber entscheiden, «ob Deutschland wächst und der Wohlstand im Lande sich mehren kann beziehungsweise erhalten wird». Aktuell hat etwa ein Viertel aller Erwerbstätigen einen Migrationshintergrund – ein überdurchschnittlich hoher Anteil vor allem in Reinigungsberufen und der Gastronomie.

Was ist ab dem 1. Juni neu?

Die im letzten Jahr beschlossene Chancenkarte gemäß dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft. Sie richtet sich an Nicht-EU-Bürger. Das Aufenthaltsgesetz soll mit diesem neuen Instrument den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland erleichtern. Ein Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber ist hier nicht erforderlich.

Ab dem 1. Juni werden auch die Optionen für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten erweitert, um einen Job in Deutschland anzunehmen. Selbst Ungelernte können davon profitieren. Allerdings müssen alle, die über die Westbalkanregelung einreisen möchten, im Voraus einen Arbeitsvertrag vorlegen.

Wie funktioniert die Chancenkarte?

Eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss im Herkunftsland sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch sind Grundvoraussetzungen. Abhängig von Sprachkenntnissen, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug erhalten Interessierte Punkte, die sie für die Chancenkarte qualifizieren.

Auch für Qualifikationen in Engpassberufen gibt es Punkte. Mit der Karte können Nicht-EU-Ausländer dann nach Deutschland kommen und haben dann ein Jahr lang Zeit, sich einen festen Job zu suchen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine einmalige Verlängerung um zwei Jahre möglich.

Und was ist neu bei der Westbalkanregelung?

Diese Regelung erleichtert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Bislang vergibt die Bundesagentur für Arbeit pro Jahr 25.000 Genehmigungen für Arbeitskräfte aus diesen Ländern, die eine Jobzusage haben. Dieses Kontingent soll auf 50.000 Zustimmungen jährlich verdoppelt werden.

Gibt es das Gesetz nicht schon länger?

In der Tat hat Deutschland bereits seit März 2020 ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das von der schwarz-roten Koalition beschlossen wurde, um die Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten zu fördern. Laut Experten bleibt seine Wirkung aufgrund der Reisebeschränkungen durch die Corona-Pandemie einerseits und des nach wie vor hohen bürokratischen Aufwands für die Erwerbsmigranten andererseits begrenzt.

Im vergangenen November trat dann der erste Teil der von der Ampel-Koalition beschlossenen Reform des Gesetzes in Kraft. Die erste Stufe umfasste vor allem Erleichterungen bei der «Blauen Karte EU» und bei anerkannten Fachkräften.

Und was gilt seit März?

Die Möglichkeit für Ausländer, aufgrund ihrer berufspraktischen Erfahrung einen Aufenthalt zu beantragen, ist ein zentraler Bestandteil des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung. Fachkräfte mit Qualifikation und Berufserfahrung können ohne vorherige Anerkennung einreisen und in Deutschland arbeiten. Sie müssen daher noch keine in Deutschland anerkannte Ausbildung nachweisen. Dies soll die Bürokratie reduzieren und die Verfahren verkürzen.

Das Arbeitsplatzangebot in Deutschland muss sicherstellen, dass ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro gezahlt wird – bei Tarifbindung des Arbeitgebers genügt eine Entlohnung entsprechend dem Tarifvertrag. Um den vorübergehend hohen Bedarf an Arbeitskräften zu decken, wurde eine begrenzte kurzfristige Beschäftigung ermöglicht. Die Bundesagentur für Arbeit hat für das Jahr 2024 ein Kontingent von 25.000 festgelegt.

Werden die Reformen mehr Arbeitskräfte zu uns locken?

Es ist noch zu früh, um die Wirkung zu bewerten, da die Neuerungen erst kürzlich in Kraft getreten sind. Trotz der teilweise hohen Anforderungen und bürokratischen Hindernisse gibt es weitere Hemmnisse, die Erwerbsmigranten davon abhalten, nach Deutschland umzuziehen.

«Angesichts des eklatanten Arbeitskräftemangels von über 400.000 Menschen pro Jahr ist die Chancenkarte in erster Linie eine Chance für Deutschland», meint die Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan. Es liege nun an Deutschland als Gesellschaft und Wirtschaftsstandort, die neuen gesetzlichen Änderungen mit Leben zu füllen und als Einwanderungsland noch attraktiver zu werden.

Was schreckt Migranten außer der Sprache noch ab?

Verglichen mit anderen klassischen Einwanderungsländern ist die Steuer- und Abgabenlast in der Bundesrepublik ziemlich hoch. Dies schreckt vor allem hochqualifizierte Personen ab. Zudem ist mittlerweile bekannt geworden, dass es in einigen Ballungsgebieten schwierig ist, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Einige Kommunen haben zuletzt berichtet, dass Vermieter von neu ankommenden ausländischen Interessenten teilweise eine Bürgschaft des Arbeitgebers verlangen.

Könnte es demnächst noch weitere Reformen geben?

«Wir sind als Gesetzgeber aber auch noch nicht ans Ende gekommen», meint Ann-Veruschka Jurisch, Innenexpertin der FDP im Bundestag. «Wir haben uns vorgenommen, das Ausländerrecht zu vereinfachen; das bleibt weiterhin eine offene Aufgabe», sagt die Abgeordnete.

Sie hat hohe Erwartungen an die Verwendung von Künstlicher Intelligenz bei der Bearbeitung von Anträgen potenzieller Erwerbsmigranten. Das Auswärtige Amt ist hier bereits ein Vorreiter. Das sei auch dringend erforderlich – Deutschland könne sich heutige Wartezeiten von über einem Jahr nicht leisten.

dpa