Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Check24 darf Versicherungen vorerst weiter Noten geben

Check24, Verivox und Co. sind für viele Verbraucher ein wichtiger Ratgeber. Bei Versicherungen geben die Portale Schulnoten, um für Orientierung zu sorgen. Ein Versicherer zog deshalb vor Gericht.

EuGH: Tarifnoten von Check24 wohl keine unzulässige Werbung (Archivbild).
Foto: Matthias Balk/dpa

Das Vergleichsportal Check24 darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorerst an seinen Tarifnoten für Versicherungen festhalten. Zwar müsse das zuständige Landgericht zunächst klären, ob das Angebot des Portals überhaupt eine «vergleichende Werbung» im Sinne des EU-Rechts sei, urteilten die Richterinnen und Richter am EuGH. Sie gehen aber nach ihrer ersten Einschätzung nicht davon aus.

Das umstrittene Notensystem bewertet die verschiedenen Versicherungen mit Noten von 1,0 bis 4,0, um Verbrauchern im Dschungel der Policen einen Überblick zu verschaffen. Die Versicherung HUK-Coburg betrachtet dies jedoch als unzulässige vergleichende Werbung und hat Klage auf Unterlassung und Schadensersatz eingereicht.

Auch andere Portale nutzen Noten- und Punktsysteme

Die HUK-Coburg argumentiert, dass Versicherungen zu komplex seien, um ihre Leistungen mathematisch zu bewerten. Daher sei die Note lediglich ein subjektives Urteil und nicht zulässig. Das Landgericht München I, das mit dem Fall befasst ist, hat den EuGH gefragt, ob solche Vergleiche erlaubt sind, wenn sie in Form von Noten oder Punkten erfolgen. Auch andere Vergleichsportale verwenden solche Bewertungen.

Gemäß dem EuGH kann der Vergleich nur als unzulässige Werbung im Sinne des EU-Rechts betrachtet werden, wenn Check24 und HUK-Coburg Wettbewerber sind und somit auf dem gleichen Markt um Kunden konkurrieren. Die Luxemburger Richter ließen jedoch Zweifel aufkommen, da HUK-Coburg Versicherungen anbietet, während Check24 diese nur vergleicht und vermittelt. Die abschließende Entscheidung liegt jedoch beim Landgericht.

Eine Sprecherin der HUK-Coburg wollte keine Stellungnahme zum Urteil abgeben, das am Landgericht gefällt wurde. Es lag zunächst keine Stellungnahme von Check24 vor.

dpa