Sie gelten als großer Bruder der Cum-Ex-Aktiendeals, sind aber juristisch kaum aufgearbeitet: Cum-Cum-Geschäfte kosteten den Staat Milliarden. Nun wird eine neue Zahl bekannt.
Cum-Cum: Finanzministerium sieht Schaden von 7,5 Milliarden
Der Steuerbetrug mit Cum-Cum-Aktiengeschäften hat den Fiskus Milliarden gekostet, doch die Aufarbeitung kommt nur schleppend voran. Das verdeutlichen neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Demnach wurden erst 81 Fälle rechtskräftig abgeschlossen, 253 Verdachtsfälle werden noch bearbeitet. Zuvor hatte das «Handelsblatt» berichtet.Bei den 81 abgeschlossenen Fällen wurden den Angaben zufolge Steuern in Höhe von 226,7 Millionen Euro zurückgefordert. Bei den offenen 253 Verdachtsfällen beziffert das Finanzministerium das mögliche Volumen auf 7,3 Milliarden Euro – so summiert der bisher bekannte Schaden auf gut 7,5 Milliarden Euro. Wie groß der Gesamtschaden durch Cum-Cum ist, lasse sich laut Bundesregierung «nicht seriös abschätzen».
Noch größerer Skandal als Cum-Ex
Cum-Cum-Geschäfte sind eine Art großer Bruder der Cum-Ex-Aktiendeals, bei denen Banken und andere Investoren den deutschen Staat angeblich um mindestens zehn Milliarden Euro betrogen haben. Während es bei Cum-Ex um die Rückerstattung nicht gezahlter Kapitalertragssteuern ging, erzielten Banken bei Cum-Cum-Geschäften Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien.
Der Finanzwissenschaftler Christoph Spengel aus Mannheim schätzt den Steuerschaden durch Cum-Cum auf etwa 28,5 Milliarden Euro, was mehr als doppelt so hoch ist wie bei Cum-Ex. Laut einer früheren Umfrage der deutschen Finanzaufsicht Bafin haben 54 Banken zugegeben, an Cum-Cum-Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Nach Angaben der Bürgerbewegung Finanzwende liefen die Deals mindestens bis 2016.
Klingbeil will Finanzkriminalität stärker bekämpfen
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte kürzlich angekündigt, die Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen wieder auf zehn Jahre zu verlängern, um die Aufklärung nicht zu erschweren. Die Ampel-Koalition hatte die Frist auf acht Jahre verkürzt. Nun schreibt das Finanzministerium, aktuell würden die «erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Steuersubstrats sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung geprüft». Dies umfasse «insbesondere auch eine mögliche Verlängerung der Aufbewahrungsfristen».
Kritik kommt von Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck. «Entgegen der Ankündigung von Finanzminister Klingbeil, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wieder zu verlängern, bleibt die Bundesregierung bezüglich einer gesetzlichen Änderung vage und unkonkret», sagte Beck dem «Handelsblatt». Sie erwarte von der Bundesregierung «ein entschlossenes Vorgehen zur Sicherung der Belege und aller weiterer notwendiger Maßnahmen zur effektiven Aufklärung.»
Erster Prozess wegen Cum-Cum erwartet
Im Cum-Ex-Skandal wurden einige Täter zu teils hohen Haftstrafen verurteilt, darunter die Schlüsselfigur Hanno Berger, während der erste Strafprozess bei Cum-Cum noch aussteht. Im März wurde eine Anklage gegen fünf Ex-Manager der Deutschen Pfandbriefbank zugelassen. Der Beginn des Prozesses am Landgericht Wiesbaden ist noch nicht bekannt.