Vor fünf Jahren wurde er verurteilt, seine Bewährungsstrafe ist längst abgehakt – aber wie viel Geld muss ein Cum-Ex-Beteiligter an den Staat zurückzahlen? Die Frage war unklar – bis jetzt.
Cum-Ex-Akteur zahlt elf Millionen Euro an den Staat
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Im Anschluss an das erste Urteil im Cum-Ex-Steuerbetrug muss der Verurteilte weitere elf Millionen Euro an den Staat zahlen. Das Bonner Landgericht hatte den ehemaligen Börsenhändler im Jahr 2020 zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt und die Einziehung von 14 Millionen Euro angeordnet.
Der Brite zahlte drei Millionen. Danach war jedoch unklar, ob er auch die restlichen elf Millionen zahlen muss oder ob das Geld, das die Warburg-Bank an den Fiskus gezahlt hatte, verrechnet werden kann.
Nein, entschied das Kölner Oberlandesgericht schließlich – die Zahlung der Bank habe keine Tilgungswirkung auf die Ansprüche gegenüber dem Verurteilten. Der Brite signalisierte inzwischen, dass er das verbliebene Geld in Raten zahlen will. «Der Verurteilte stellt sich der Vollstreckung», sagte ein Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte das «Handelsblatt» darüber berichtet.
Der größte Steuerbetrug der Bundesrepublik
Im Fall von Cum-Ex wurden Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenansprüche von Finanzakteuren gehandelt. Dies führte dazu, dass Steuern zurückerstattet wurden, die eigentlich nicht gezahlt wurden – laut verschiedenen Schätzungen entstand dem deutschen Staat dadurch ein Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe. Die Hochphase von Cum-Ex lag zwischen den Jahren 2006 und 2011.
Der Prozess gegen den Briten und einen weiteren beteiligten Landsmann wurde schließlich vor dem Bundesgerichtshof verhandelt, der Cum-Ex 2021 als strafbar einstufte. Daraufhin begann die Aufarbeitung des größten Steuerskandals der Bundesrepublik langsam Fahrt aufzunehmen. Mittlerweile laufen bei der Kölner Staatsanwaltschaft, die eine Schlüsselrolle bei den Ermittlungen gegen Cum-Ex spielt, rund 130 Verfahren gegen etwa 1.700 Beschuldigte.
Der Brite, der im Jahr 2020 verurteilt wurde, zeigte Reue und lieferte den Behörden Insiderinformationen. Bei anderen Cum-Ex-Akteuren war dies nicht der Fall. Das Bonner Landgericht verurteilte den Steueranwalt Hanno Berger im Jahr 2023 zu acht Jahren Haft. Später wurde Berger vom Wiesbadener Landgericht wegen weiterer Cum-Ex-Vergehen zu einer zusätzlichen Haftstrafe verurteilt, da er als zentraler Architekt des Steuerbetrugs galt.