Cum-Ex war ein unfassbarer Milliardenbetrug, jahrelang schröpften Finanzakteure die Allgemeinheit um Milliarden. Nun fiel ein Urteil gegen einen der zentralen Akteure.
Cum-Ex-Kronzeuge zu Bewährungsstrafe verurteilt
Im Zuge der Aufarbeitung des Cum-Ex-Steuerbetrugs wurde ein Hauptakteur vom Bonner Landgericht verurteilt. Der Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck (53) erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung wegen besonders schweren Steuerbetrugs in fünf Fällen. Zusätzlich wurde die Einziehung von rund 24 Millionen Euro angeordnet.
Die Taten erfolgten dem Gericht zufolge im Zeitraum 2007 bis 2011. «Der Angeklagte hat durch sein Tun einen Steuerschaden von knapp einer halben Milliarde Euro mitverursacht», sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Hausen (Aktenzeichen 62 KLS 1/24).
Mit Blick auf den größten Steuerskandal der Bundesrepublik sagte der Richter über den Angeklagten Steck: «Er war eine zentrale Figur.» Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten plädiert und die Verteidigung eine Verfahrenseinstellung gefordert.
Steck war früher Partner in der Kanzlei des sogenannten Cum-Ex-Architekten Hanno Berger. Während Berger bis zuletzt von der Rechtmäßigkeit seines Handelns überzeugt war, zeigte sich Steck geläutert, arbeitete mit der Staatsanwaltschaft zusammen und fungierte als Kronzeuge.
Laut dem Richter hat die Rolle als Kronzeuge von Steck zu einer Strafmilderung geführt. Berger, der ehemalige Partner von Steck, wurde 2022 vom Bonner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Bei «Cum-Ex» verschoben Finanzakteure Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Die Hochphase dieses Betrugs war von 2006 bis 2011. Schätzungen zufolge büßte der Fiskus einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein.