Die Staatsanwaltschaft beantragt die Einstellung des Prozesses aufgrund der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten. Ein medizinisches Gutachten bestätigt seinen schlechten Gesundheitszustand.
Cum-Ex-Strafprozess gegen Bankier eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, den Cum-Ex-Strafprozess gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius (82) aufgrund seiner dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit einzustellen. Das wurde vom Bonner Landgericht bekannt gegeben.
Der Grund dafür ist ein medizinisches Gutachten, das vom Gericht eingeholt wurde und besagt, dass der Angeklagte in einem so schlechten Gesundheitszustand ist, dass die Verhandlungstage künftig höchstens 45 Minuten dauern sollten. Bei diesem Zeitrahmen würde die noch ausstehende Beweisaufnahme laut den Anklägern voraussichtlich bis zu 120 Verhandlungstage in Anspruch nehmen – dies wäre dem Angeklagten auch unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Risiken nicht zumutbar.
Unter anderem leidet Olearius an Blutdruckproblemen, bei den vorherigen Verhandlungstagen war gemäß Gerichtsanordnung stets ein Notarzt im Saal anwesend. Gemäß Gerichtsmitteilung hat die Staatsanwaltschaft außerdem beantragt, das Strafverfahren in ein sogenanntes Einziehungsverfahren umzuwandeln und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten in Höhe von rund 43 Millionen Euro anzuordnen. Die Verteidigung hat dagegen Einspruch erhoben. Sie fordert einen Freispruch und nur im Notfall die Einstellung des Prozesses. Die Verhandlung wird am nächsten Mittwoch fortgesetzt.
«Habe weder wissentlich noch willentlich an strafbaren Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt»
Olearius ist angeklagt wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung. Er hatte im Prozess seine Unschuld beteuert und sich auf seine Unwissenheit berufen. «Ich habe weder wissentlich noch willentlich an strafbaren Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt», hatte er in Bonn ausgesagt. Er sei vielmehr von legalen Aktienkaufverträgen ausgegangen. «Eine Schädigung des Staates lag mir fern.»
Der Cum-Ex-Betrug mit illegalen Aktiendeals wird als größter Steuerskandal der Bundesrepublik angesehen. Dabei wurden innerhalb kurzer Zeit Papiere mit («cum») und ohne («ex») Dividendenansprüche zwischen Finanzakteuren hin- und hergeschoben. Am Ende erstattete der Fiskus unwissentlich Kapitalertragssteuern an Banken, Aktienhändler und Berater, die nicht gezahlt worden waren. Der deutsche Staat soll durch die Geschäfte von insgesamt rund 1700 Beschuldigten einen geschätzten Schaden von zehn Milliarden Euro erlitten haben.
Dreimal Scholz getroffen
Es wurde aus Tagebucheinträgen von Olearius bekannt, dass er sich drei Mal mit dem späteren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) traf, als dieser noch Bürgermeister von Hamburg war. Der genaue Inhalt der Treffen bleibt unklar. Es ist jedoch Fakt, dass die Finanzbehörde daraufhin eine Forderung zurückzog und die Ansprüche nach damaliger Rechtslage verjährten. Es ist nicht bewiesen, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen den Treffen von Scholz und Olearius und der Entscheidung der Behörden gab. Scholz bestreitet jegliche politische Einflussnahme, kann sich jedoch nicht mehr genau an den Inhalt der Gespräche erinnern.








