Von der Landesbank zum Landgericht: Zwei Ex-Banker der LBBW sollen Aktiengeschäfte zulasten der Staatskasse gemacht haben. Nach zwölf Jahren Ermittlungen werden sie angeklagt.
Cum-Ex-Skandal: Anklage gegen frühere LBBW-Mitarbeiter
Im Zuge des Cum-Ex-Steuerskandals hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) erhoben. Die Männer im Alter von 54 und 57 Jahren sollen im Jahr 2008 illegale Aktientransaktionen getätigt haben, die dem Staat angeblich einen Steuerschaden von etwa 145 Millionen Euro verursacht haben, wie die Anklagebehörde in Stuttgart bekannt gab.
Die Handlungen sollen sie demnach zusammen mit einem mittlerweile verstorbenen Vorgesetzten begangen haben. Den beiden Männern wird gemeinschaftliche Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Sie waren im Bereich des Wertpapierhandels tätig und sollen von den Gewinnen, die ihre Abteilung durch die unrechtmäßige Steuererstattung erzielt hat, durch Boni in Höhe von 70.000 und 200.000 Euro profitiert haben.
Ermittlungen seit 2013
Cum-Ex bezeichnet eine besonders schwere Form der Steuerhinterziehung, die zwischen 2006 und 2011 ihren Höhepunkt erreichte. Schätzungen zufolge haben diese betrügerischen Machenschaften dem Staat einen zweistelligen Milliardenbetrag gekostet. Es handelte sich um den Handel von Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch rund um den Dividendenstichtag. Das Ziel dieses komplexen Systems war es, Steuerrückerstattungen zu erhalten, die nie gezahlt wurden.
Die Untersuchungen liefen seit 2013 und umfassten laut Staatsanwaltschaft 96 Ermittlungsordner. Besonders aufwendig war die Rekonstruktion der komplexen Aktiengeschäfte. Die Verfahren gegen fünf weitere LBBW-Händler wurden eingestellt. Das Landgericht Stuttgart muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
LBBW zahlte 200 Millionen Euro zurück
Die LBBW selbst war nicht vom Verfahren betroffen. Ein Sprecher teilte auf Anfrage mit, dass bereits 2013 interne Untersuchungen zu möglichen Cum-Ex-Geschäften eingeleitet wurden. Medienberichte waren der Auslöser. Dabei wurden Transaktionen aus den Jahren 2007 bis 2009 identifiziert, bei denen nicht ausgeschlossen werden konnte, dass neben der LBBW auch ein Dritter eine einmalig abgeführte Kapitalertragsteuer angerechnet hat.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden daher den Finanzbehörden, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der Finanzaufsicht Bafin offengelegt. Die LBBW hat die Ermittlungen der Behörden von Anfang an umfassend unterstützt und auch zur Aufklärung beigetragen. Vor Jahren hat die Bank bereits rund 200 Millionen Euro an Steuern und Zinsen für die Jahre 2007 und 2008 zurückerstattet. Im Jahr 2009 wurde keine Steueranrechnung geltend gemacht, daher war keine Rückzahlung erforderlich. Der Sprecher wollte sich darüber hinaus nicht zum laufenden Verfahren äußern.