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DATEV-Störung Umsatzsteuer-Voranmeldung: Millionen Unternehmen können Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht einreichen

Die DATEV kämpft mit massiven Störungen – Millionen Unternehmen können aktuell ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht übermitteln. Welche Konsequenzen drohen? Hier alle Details!

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DATEV-Störung Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die DATEV-Störung verhindert die fristgerechte Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Unternehmen sind betroffen. Welche Konsequenzen drohen?
Foto: Shutterstock / de-nue-pic

DATEV-Störung sorgt für Probleme bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Eine schwere DATEV-Störung sorgt derzeit für erhebliche Probleme in der deutschen Wirtschaft. Zahlreiche Unternehmen sind betroffen, da sie ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht wie gewohnt übermitteln können. Laut offiziellen Angaben von DATEV besteht das Problem seit dem Morgen und betrifft zentrale Buchhaltungs- und Steuerprozesse. (Offizielle DATEV-Statusseite)

DATEV-Störung betrifft Millionen Unternehmen

Die DATEV-Störung hat gravierende Auswirkungen auf Steuerberater und Unternehmen. Da die Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgerecht erfolgen muss, drohen hohe Verspätungszuschläge. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben zu können, was in bestimmten Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

DATEV-Störung Umsatzsteuer-Voranmeldung: Welche Strafen drohen durch die DATEV-Störung?

Laut der Abgabenordnung (§ 152 AO) kann eine verspätete Steueranmeldung mit einem Verspätungszuschlag geahndet werden. Dieser beträgt mindestens 10 Euro pro angefangenem Monat und kann sich auf bis zu 0,25 % der festgesetzten Steuer belaufen. Zudem drohen Säumniszuschläge in Höhe von 1 % der offenen Steuerschuld pro Monat. Falls Unternehmen keine alternative Übermittlungsmethode nutzen können, sollten sie umgehend ihr zuständiges Finanzamt informieren und eine Fristverlängerung beantragen.

DATEV-Störung Umsatzsteuer-Voranmeldung: Statement und Lösungsversuche

DATEV hat auf der offiziellen Statusseite bestätigt, dass die technischen Probleme mit Hochdruck bearbeitet werden. Die Finanzverwaltung wurde über die Situation informiert. Unternehmen sollten dennoch versuchen, alternative Übermittlungswege zu nutzen und ihre Finanzämter über mögliche Verzögerungen in Kenntnis zu setzen. (DATEV-Statusseite)

So können Unternehmen jetzt reagieren

Um Strafen zu vermeiden, sollten betroffene Unternehmen folgende Schritte einleiten:

  1. DATEV-Status prüfen: Regelmäßige Updates auf der offiziellen Seite abrufen.
  2. Finanzamt informieren: Eine Fristverlängerung kann individuell gewährt werden.
  3. Alternative Übermittlungswege nutzen: Falls möglich, kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung über Elster oder andere Software übermittelt werden.
  4. Dokumentation anfertigen: Um Nachweise für Verzögerungen zu sichern, sollten betroffene Unternehmen Screenshots und Belege der Störung sammeln.

DATEV-Störung Umsatzsteuer-Voranmeldung: Auswirkungen auf internationale Unternehmen

Die Störung betrifft vor allem Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die DATEV als zentrale Buchhaltungssoftware nutzen. Internationale Konzerne, die auf andere Systeme setzen, sind nicht betroffen.

rb